< „Der Bahnhof darf kein Angstraum sein!“

Audiopodcast: StVO-Chaos bei Sanktionen gegen Raser

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 sind in einem wichtigen Punkt wieder außer Kraft: Die Herabsetzung der Obergrenze für einen einmonatigen Führerscheinentzug bei zu schnellem Fahren wurde aufgrund eines Formfehlers wieder gekippt. Was die Gewerkschaft der Polizei davon hält, erläutert Michael Mertens, der Verkehrsexperte der GdP und Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen.

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 sind in einem wichtigen Punkt wieder außer Kraft: Die Herabsetzung der Obergrenze für einen einmonatigen Führerscheinentzug bei zu schnellem Fahren wurde aufgrund eines Formfehlers wieder gekippt. Die Folge: Bis eine juristisch wasserdichte Neuregelung in Kraft ist, gehen jedes Bundesland und jede Kommune anders mit den Temposündern um. Was die Gewerkschaft der Polizei davon hält, erläutert Michael Mertens, der Verkehrsexperte der GdP und Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen.

 

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