< Vom Angstraum zur Einkaufsmeile

Brennende Haarföhns und explodierende Akkus

Vom Kinderspielzeug, dessen Kleinteile von Kindern verschluckt werden können, über leicht entzündliche Haarföhns bis hin zur wackligen Baumaschine – gefährliche Produkte gibt es in vielen Lebensbereichen. Es gibt allerdings ein paar Maßnahmen, mit deren Hilfe Verbraucher und auch Gewerbetreibende sich vor unsicheren Produkten schützen können. Dazu zählen der Blick auf Gütesiegel oder auch eine erhöhte Sensibilität für Rückrufaktionen.

Der Kampf gegen gefährliche Produkte in Deutschland

Gefährliche Produkte, vor denen über das EU-System RAPEX gewarnt wird 

© EU

 

Vom Kinderspielzeug, dessen Kleinteile von Kindern verschluckt werden können, über leicht entzündliche Haarföhns bis hin zur wackligen Baumaschine – gefährliche Produkte gibt es in vielen Lebensbereichen. Es gibt allerdings ein paar Maßnahmen, mit deren Hilfe Verbraucher und auch Gewerbetreibende sich vor unsicheren Produkten schützen können. Dazu zählen der Blick auf Gütesiegel oder auch eine erhöhte Sensibilität für Rückrufaktionen.

Das GS-Zeichen…

…ist das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen zur Produktsicherheit. Es ist ein freiwilliges Zeichen, d. h. der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheiden, ob ein Antrag auf Zuerkennung gestellt wird. „GS“ steht für „Geprüfte Sicherheit“. Wenn ein Produkt das GS-Zeichen trägt, dann wurde es von einer offiziell staatlich zugelassenen und bekannt gemachten Stelle, etwa dem TÜV, geprüft und erfüllt alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Ansprüche.

Verbraucher in Deutschland sollten sich eigentlich darauf verlassen können, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen – denn dafür gibt es ja die Marktaufsicht. Und trotzdem lohnt es sich, Produkte beim Kauf einer genaueren Prüfung zu unterziehen, rät Dr. Peter Wienecke vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. „Beim Kauf bedeutet das freiwillige GS-Zeichen auf dem Produkt eine zusätzliche Sicherheit“, so der Experte. „Denn dann kann man darauf vertrauen, dass das Produkt von einer dafür zuständigen unabhängigen Prüfstelle überprüft wurde.“ Es lohnt sich aber auch, zu kontrollieren, ob eine möglichst ausführliche deutschsprachige Bedienungsanleitung vorhanden ist und ob der Hersteller mit Anschrift genannt ist.

Waren, Stoffe, Zubereitungen

Seit Ende 2011 gilt in Deutschland ein eigenes Produktsicherheitsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Es umfasst Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind – und darunter fällt praktisch alles, vom Spielzeug bis zur Baumaschine. Bereiche, die durch andere Gesetze geregelt werden, sind als Ausnahmen eigens angeführt. Dazu zählen Lebens-, Futter-, Pflanzenschutzmittel, Produkte für den militärischen Bereich und Medizinprodukte. 

Seite: 12weiter >>

Weitere Infos zum Thema "Mit der Bahn unterwegs"

Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnhöfen

Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und...[mehr erfahren]

Verkehrsbetriebe sollten ihr Hausrecht nutzen

Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon...[mehr erfahren]

Vorsicht, Starkstrom und Zugbetrieb!

Bahnanlagen sind keine Spielplätze oder Fotomotive

Diese Partynacht wird Vanessa Vaske nicht vergessen: Die junge Frau...[mehr erfahren]

Verhaltenstipps rund um Bahnhof, Züge und Gleise

Als Reisender kann man im Bahnhofsbereich oder in Zügen mit den...[mehr erfahren]

Gute Bahnhöfe sind hell und gut einsehbar

Bahnhöfe sind Teil des öffentlichen Raums. Doch abends kann sich...[mehr erfahren]