Einbruchschutz – Tipps zur finanziellen Förderung
Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten
Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz
© Zerbor, fotolia
Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Bei Bund und Ländern gibt es dazu Förderprogramme, die Mieter und Eigentümer bei diesen Investitionen unterstützen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt zum Beispiel im Rahmen seines Programms „Energieeffizient Sanieren“ Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im dritten Teil der PolizeiDeinPartner-Serie „Alles rund um Einbruchschutz“ erklärt Dr. Frank Heidrich, Leiter der Abteilung „II C Wärme und Effizienz in Gebäuden, Forschung“ des BMWi, welche Bedingungen dazu erfüllt werden müssen und was man sonst noch beachten sollte, wenn man diese Förderungen in Anspruch nehmen möchte.
Wer kann Förderanträge stellen?
Jeder, der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist kann einen Antrag auf Einbruchschutz Förderung
stellen. Das sind üblicherweise Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, aber auch private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Aber auch als Mieter kann man Zuschüsse anfordern. Allerdings sind hier nicht so viele Maßnahmen möglich, die man ohne Zustimmung des Vermieters durchführen lassen kann. Man kann vielleicht die Wohnungstür von innen verstärken, aber sobald man Türen oder Fenster komplett austauschen lassen möchte, muss man sich die Erlaubnis dazu einholen. Üblicherweise laufen solche größeren Maßnahmen deshalb auch direkt über den Vermieter.
Wie wird genau gefördert?
Es gibt im Rahmen des Programms entweder Investitions-Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite – je nachdem, wie groß die geplanten Maßnahmen angelegt sind. Einbruchschutz Förderung bekommen etwa Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümer. Alle anderen erhalten in der Regel Kredite. Seit dem 1. August 2015 kann man für die jeweiligen Maßnahmen außerdem Tilgungszuschüsse in Höhe von 7,5 Prozent erhalten. Das heißt: Man beantragt den Kredit, bezahlt davon die Handwerkerrechnung und reicht den Nachweis bei der Bank ein. Dann bekommt man 7,5 Prozent der Kreditsumme gutgeschrieben. Außerdem können im Rahmen von Paragraf 35 a des Einkommenssteuergesetzes zu Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt unter bestimmten Voraussetzungen 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Von wem erhält man die Fördergelder?
Die Förderzuschüsse kann man direkt bei der KfW-Bankengruppe, also der bundeseigenen Bank, beantragen. Ein genehmigter Kredit würde über die Hausbank laufen. Auf der KfW-Webseite sind alle Informationen rund um die Förderung zusammengefasst. Die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer kann man beispielsweise über die BMWi-Förderdatenbank abfragen – etwa indem man das Stichwort „Einbruch“ eingibt.
Weitere Infos zum Thema "Mit der Bahn unterwegs"
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnhöfen
Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und...[mehr erfahren]
Verhaltenstipps rund um Bahnhof, Züge und Gleise
Als Reisender kann man im Bahnhofsbereich oder in Zügen mit den...[mehr erfahren]
Gute Bahnhöfe sind hell und gut einsehbar
Bahnhöfe sind Teil des öffentlichen Raums. Doch abends kann sich...[mehr erfahren]
Verkehrsbetriebe sollten ihr Hausrecht nutzen
Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon...[mehr erfahren]
Der internationale Vergleich zeigt gute Alternativen auf
Bahnübergänge verursachen enorme Kosten: Durch lange Wartezeiten und...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrssicherheit
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Wie Autofahrer reagieren sollten
Sofort anhalten oder noch bis zum nächsten Parkplatz fahren? – So...[mehr erfahren]