< Kein Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln!

Fake-Shops bei Amazon

Immer wieder fallen Käufer auf so genannte „Fake-Shops“ bei Amazon herein. Betrüger nutzen die Popularität und Seriosität des Online-Kaufhauses, um dort eigene Angebote zu platzieren. Kunden bestellen die vermeintlichen Schnäppchen und überweisen die geforderte Summe an die Cyberkriminellen – ohne das bestellte Produkt je zu erhalten. Hans-Joachim Henschel vom „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen erklärt, wie die Betrüger vorgehen und wie man sich schützen kann.

Was mache ich, wenn ich Opfer eines Fakeshops geworden bin?

Über die Bestellhistorie kann ich alle Bestellungen der letzten Jahre einsehen und diesbezüglich auch mit Amazon in Kontakt treten. Sollte ein entsprechender Vorfall mit einem Fakeshop vorliegen und trotz aller Bemühungen durch Amazon keine Warenlieferung oder Geldrückgabe erfolgt sein, so tritt Amazon beim Einhalten der Bestellregeln auch ein. Sollte ein Fakeshop gefunden werden, so macht es außerdem Sinn, diesen an den Seitenbetreiber zu melden, damit dieser umgehend entfernt werden kann. 

Wie gehe ich vor, wenn ich Opfer eines Betrugs geworden bin?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, sollte auch unverzüglich Anzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Hierzu sollten die Verkaufsunterlagen mitgebracht werden. Dazu gehören der Mailverkehr zwischen Verkäufer und Käufer und mögliche Screenshots des Shops mit gut lesbaren Inhalten. Wer Zahlungsunterlagen hat wie Einzahlungskopie, Kontoauszug, Paysafe- oder Ukash-Kartencodes, sollte diese ebenfalls mitbringen. Sollte der Original- Mailverkehr vorhanden sein, bitte nicht löschen. Vielleicht wird dieser für weitere Ermittlungen noch benötigt. Leider wissen die Täter jedoch, wie leicht man die Möglichkeiten des Internets anonym und für illegale Zwecke missbrauchen kann, so dass nicht immer die Chance auf eine erfolgreiche Ermittlung besteht. Wer weitere Fragen hat, kann sich gern im „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen auf www.polizei-prävention.de informieren oder dort eine persönliche Frage an die Polizei Niedersachsen zum Thema Cybercrime stellen.

SW (27.05.2016)

Seite: << zurück123

Weitere Infos zum Thema "Mit der Bahn unterwegs"

Gute Bahnhöfe sind hell und gut einsehbar

Bahnhöfe sind Teil des öffentlichen Raums. Doch abends kann sich...[mehr erfahren]

Verhaltenstipps rund um Bahnhof, Züge und Gleise

Als Reisender kann man im Bahnhofsbereich oder in Zügen mit den...[mehr erfahren]

Verkehrsbetriebe sollten ihr Hausrecht nutzen

Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon...[mehr erfahren]

Vorsicht, Starkstrom und Zugbetrieb!

Bahnanlagen sind keine Spielplätze oder Fotomotive

Diese Partynacht wird Vanessa Vaske nicht vergessen: Die junge Frau...[mehr erfahren]

Bahnhof Angstraum

Richtiges Verhalten und effektive Schutzkonzepte

Im Juli 2019 wurde ein Achtjähriger am Bahnhof in Frankfurt am Main...[mehr erfahren]