< „Der Bahnhof darf kein Angstraum sein!“

Keine Toleranz für Unfall-Gaffer

Szenen mit Schaulustigen, die verunglückte Personen an der Unfallstelle mit ihrem Smartphone filmen oder fotografieren, erlebt die Polizei immer häufiger. Dabei ist Gaffen kein Kavaliersdelikt: Polizei und Rettungskräfte an ihrer Arbeit zu hindern oder Unfallopfern nicht zu helfen, kann tödliche Folgen haben. Auch an Unfallstellen vorbeikommende Autofahrer, die kurz abbremsen, um einen Blick auf das Unfallgeschehen zu werfen, gefährden sich und andere.

Schaulustigen drohen Bußgelder und Freiheitsstrafen


Gaffer behindern die Arbeit von Polizei und Rettungskräften.

© corepics / stock.adobe.com

 

Szenen mit Schaulustigen, die verunglückte Personen an der Unfallstelle mit ihrem Smartphone filmen oder fotografieren, erlebt die Polizei immer häufiger. Dabei ist Gaffen kein Kavaliersdelikt: Polizei und Rettungskräfte an ihrer Arbeit zu hindern oder Unfallopfern nicht zu helfen, kann tödliche Folgen haben. Auch an Unfallstellen vorbeikommende Autofahrer, die kurz abbremsen, um einen Blick auf das Unfallgeschehen zu werfen, gefährden sich und andere.

Unfall-Gaffer riskieren Menschenleben

Bei einem Verkehrsunfall zählt in der Regel jede Sekunde, die Rettungskräfte müssen schnell handeln. Manfred Blunk, Leiter der Autobahnpolizei in Kamen, hat wenig Verständnis dafür, wenn neugierige Gaffer am Unfallort die Rettungsarbeiten erschweren: „Wir erleben leider sehr häufig, dass Autofahrer besonders langsam an der Unfallstelle vorbeifahren, um einen Blick auf das Geschehen zu werfen. Manche zücken sogar ihr Smartphone und machen Fotos oder Videoaufnahmen, während ein paar Meter weiter Rettungskräfte um das Leben von Menschen kämpfen.“ Sicherlich hat jeder schon mal einen kurzen Blick auf eine Unfallstelle geworfen. „Was aber gar nicht geht, dass man als Unbeteiligter in der Einsatzstelle herumläuft, Absperrungen umgeht und Polizei und Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert“, sagt Blunk. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. „Auf der Autobahn sollte man im Stau außerdem immer eine Rettungsgasse bilden, damit die Einsatzkräfte zügig die Unfallstelle erreichen“, so Blunk. Wer sich nicht an der Bildung einer Rettungsgasse beteiligt, behindert die Rettungskräfte und muss mit einer Geldstrafe von mindestens 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerdem sollte man während der Dauer des Staus sicherheitshalber im Fahrzeug bleiben und nicht auf der Fahrbahn herumlaufen. Besonders gefährlich wird es auch, wenn Autofahrer auf der Gegenfahrbahn bremsen, um sich einen Unfall auf der anderen Fahrbahn anzuschauen. Schlimmstenfalls muss sich die Polizei dann um zwei Unfälle kümmern. Genau so etwas hat Blunk vor einigen Jahren erlebt. Bei einem schweren Autobahnunfall wurde ein Junge aus dem Fahrzeug heraus auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Er hat da noch einige Zeit gelebt und versucht, den Fahrbahnrand zu erreichen. Wenige Sekunden später wurde er von zehn Autos überrollt. „Alle Fahrer waren von dem ersten Unfall so abgelenkt, dass sie das Kind auf ihrer Fahrbahn übersehen haben“, erzählt Blunk.

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