Klare Unterscheidung, qualifizierteres Personal
Zusammenarbeit privater Sicherheitsdienste mit der Polizei
Private Sicherheitsdienste sorgen im öffentlichen Raum für Ordnung
© Andrey Popov/stock.adobe.com
Ob am Bahnhof, am Flughafen, in Einkaufszentren, bei der Bewachung von Asyl-Unterkünften oder im Rahmen von Großereignissen wie Fußballspielen: Vielerorts werden mittlerweile private Sicherheitsdienste eingesetzt. Sie unterstützen die Polizei bei der Absicherung des öffentlichen Raumes. Dies macht in vielen Bereichen Sinn, führt jedoch auch immer wieder zu Spannungen und zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Entlastung, aber kein Ersatz
In acht Bundesländern arbeitet die Polizei derzeit mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen. Nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind aktuell mehr als 200.000 Personen bei diesen Firmen beschäftigt. Zum Vergleich: Bundesweit gibt es etwa 260.000 Polizeikräfte. Was viele Bürgerinnen und Bürger irritiert: Manche Security-Firmen kleiden ihre Beschäftigten in Blautönen ein. Auch wenn auf ihren Uniformen nicht „Polizei“ steht, besteht doch eine Verwechslungsgefahr zu dem Erscheinungsbild der Polizistinnen und Polizisten. Für die Polizei sind die zusätzlichen Sicherheitskräfte jedoch eine große Entlastung. „Ihr Einsatz kann immer da überaus hilfreich sein, wo den Bürgern im öffentlichen Raum durch Präsenz gezeigt wird: Hier wird sich um dein Anliegen gekümmert. Als Ergänzung für die polizeiliche Arbeit ist das sinnvoll,“ meint Jörg Radek, Vorstandsvorsitzender der GdP für die Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender. „Aber das darf natürlich nicht dazu führen, dass die privaten Sicherheitsdienste für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Das Gewaltmonopol liegt immer noch bei der Polizei und das muss auch so bleiben!“
Seit 2016 gibt es ein Bewacherregister
Ende Juli 2019 überprüften Polizei und Zoll bei einem Fußballspiel in München 253 Beschäftigte des dort eingesetzten Sicherheitsdienstes. Bei 194 wurden Gesetzesverstöße oder andere Unregelmäßigkeiten festgestellt, die derzeit weiter geprüft werden. Zudem waren 142 Ordner nicht wie erforderlich im nationalen Bewacherregister angemeldet. Ist eine Person dort registriert, dann wird vor ihrem ersten Einsatz überprüft, ob sie zum Beispiel als Mitglied einer verfassungswidrigen Organisation aufgefallen ist oder bereits Vorstrafen hat. Dieses Register hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 eingeführt, als er die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärfte. Hintergrund für die höheren Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und Wachpersonen in sensiblen Bereichen waren gewalttätige Übergriffe durch das Sicherheitspersonal in Asyl-Unterkünften.
Weitere Infos zum Thema "Mit der Bahn unterwegs"
Verhaltenstipps rund um Bahnhof, Züge und Gleise
Als Reisender kann man im Bahnhofsbereich oder in Zügen mit den...[mehr erfahren]
Gute Bahnhöfe sind hell und gut einsehbar
Bahnhöfe sind Teil des öffentlichen Raums. Doch abends kann sich...[mehr erfahren]
Richtiges Verhalten und effektive Schutzkonzepte
Im Juli 2019 wurde ein Achtjähriger am Bahnhof in Frankfurt am Main...[mehr erfahren]
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnhöfen
Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und...[mehr erfahren]
Verkehrsbetriebe sollten ihr Hausrecht nutzen
Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrssicherheit
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Wie Autofahrer reagieren sollten
Sofort anhalten oder noch bis zum nächsten Parkplatz fahren? – So...[mehr erfahren]