< Kein Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln!

Der Einsatz von V-Männern

Können V-Männer den Staat bei der Aufklärung von rechtsextremen Straftaten und bei der Verhinderung künftiger Straftaten unterstützen? Diese Frage wird seit der Aufdeckung der Morde durch die rechtsextreme Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im November 2011 viel diskutiert. Denn die drei Terroristen waren trotz des Einsatzes von V-Männern in der rechtsextremen Szene jahrelang unentdeckt geblieben. Auch bei dem Verfahren, ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erwirken, spielten V-Männer im Jahr 2003 eine entscheidende Rolle. Sie waren am Ende einer der Gründe, warum das Verfahren eingestellt wurde. Die Tätigkeiten und der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene wurden inzwischen „abgeschaltet“.

NPD-Verbotsverfahren gestalten sich schwierig

© Ramesh Amruth, cc-Verlag

NPD-Verbot an V-Männern gescheitert

Weil die NPD undemokratische und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, gab es in der Vergangenheit mehrfach die Forderung, sie als Partei zu verbieten. Die Verfahren dazu fanden von 2001 bis 2003 sowie von 2013 bis 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Beim ersten Verfahren sorgte der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene für viel Diskussionsbedarf. Während Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat betonten, die bezahlten Informanten des Staates würden nicht zur Radikalisierung der Partei beitragen und sich im Hintergrund halten, wurde genau dies von mehreren Richtern am Bundesverfassungsgericht anders eingeschätzt. Auch war herausgekommen, dass sich die Beweise gegen die NPD teilweise auf Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützten. Daher wurde der Antrag auf ein Verbot der NPD wegen Verfahrensfehlern eingestellt.

V-Männer „abgeschaltet“

Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im Jahr 2011 wurden von Politik und Öffentlichkeit erneut Forderungen gestellt, die NPD zu verbieten. Auch die Rolle von V-Männern geriet dabei erneut in die Kritik, da die Taten der Terroristen trotz des Einsatzes von V-Männern in der rechtsextremen Szene unentdeckt blieben. Der Bundesrat nahm am 14. Dezember 2012 einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD. Diesmal sollte sichergestellt werden, dass das Verfahren nicht daran scheitert, dass sämtliche Beweise von V-Männern erbracht werden. Dafür forderte das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat im März 2015 dazu auf, Beweise vorzulegen, dass alle Tätigkeiten von V-Personen in den Parteigremien der NPD „abgeschaltet“ wurden und auch kein Kontakt mehr zu ihnen besteht. Um die abgeschalteten V-Leute vor Racheakten seitens der NPD zu schützen, wurden ihre Namen in den Beweisprotokollen geschwärzt. Nach Vorlage der Beweise im Mai 2015 wurden die Verhandlungen im Dezember 2015 eröffnet. Im Januar 2017 verkündete das Bundesverfassungsgericht das abschließende Urteil: Darin erklärt es die Ziele der NPD zwar für verfassungsfeindlich, lehnt aber den Verbotsantrag ab. Die Begründung: Für ein Parteiverbot sei die NPD einfach nicht erfolgreich genug. Auch wenn das NPD-Verbotsverfahren damit erneut gescheitert ist, hat der Prozess immerhin für Klarheit in Bezug auf V-Männer in der rechtsextremen Szene gesorgt. Ihr Einsatz wurde nachhaltig eingestellt.

FL (29.09.2017)

Seite: << zurück12

Weitere Infos zum Thema "Mit der Bahn unterwegs"

Verhaltenstipps rund um Bahnhof, Züge und Gleise

Als Reisender kann man im Bahnhofsbereich oder in Zügen mit den...[mehr erfahren]

Bahnhof Angstraum

Richtiges Verhalten und effektive Schutzkonzepte

Im Juli 2019 wurde ein Achtjähriger am Bahnhof in Frankfurt am Main...[mehr erfahren]

Gute Bahnhöfe sind hell und gut einsehbar

Bahnhöfe sind Teil des öffentlichen Raums. Doch abends kann sich...[mehr erfahren]

Der internationale Vergleich zeigt gute Alternativen auf

Bahnübergänge verursachen enorme Kosten: Durch lange Wartezeiten und...[mehr erfahren]

Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnhöfen

Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und...[mehr erfahren]