Polizeiruf, aber wann?
Der Notruf: Was ist passiert? (Ereignis, Zahl der Verletzten, besondere Gefahren) Wo ist etwas passiert? Wer meldet das Geschehen? (Name, Standort, Telefonnummer) Nach der Meldung auf das Eintreffen der Polizei warten!
Zweifels-Fälle beim Notruf
Es gibt Fälle, in denen nicht direkt klar ist, ob man die Polizei rufen sollte oder nicht. Einige Beispiele, in denen man die Polizei unter der 110 anrufen sollte:
Man hatte einen Autounfall mit kleinem Blechschaden ohne Verletzte.
- Man ist Zeuge eines Unfalls auf der Autobahn, fährt aber weiter.
- Man sieht jemanden, der ganz offensichtlich nicht mehr fahrtüchtig ein Auto steuert.
- Man hört laute Schreie/Kinderweinen/Auseinandersetzungen bei den Nachbarn.
- Man registirert, dass der Briefkasten eines Nachbarn seit Wochen überquillt.
In diesen „Zweifelsfällen“ gilt es, zu differenzieren:
- Ein Obdachloser liegt reglos bei Kälte draußen, antwortet nicht: Die Polizei unter 110 anrufen oder/und direkt den Rettungsdienst unter der 112.
- Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn: Die Polizei erst dann rufen, wenn man das Problem nicht durch eigene Ansprache lösen kann.
- Ein Hund winselt und bellt in einem Gebäudekomplex, es ist nicht klar, wo genau: Das hängt von den Umständen ab. Wie lange bellt der Hund schon? Ist das vielleicht sogar üblich? Sofern es ungewöhnlich ist: Die Polizei rufen oder das Ordnungsamt.
Darf man auch anonym anrufen?
Erster Polizeihauptkommissar Frank Rentmeister: „Sofern man sich im Zeugenstand befindet und kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, besteht grundsätzlich die Pflicht, die Wahrheit zu sagen und auch die Personalien mitzuteilen.“ Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben Ehegatten und bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Geistliche und Journalisten. Wenn man seine Personalien nicht angibt, obwohl man dazu verpflichtet ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. „Anonyme Anrufe werden trotzdem entgegengenommen“, sagt Rentmeister. Inwiefern daraufhin Maßnahmen getroffen werden, richte sich nach dem Einzelfall.
Weitere Infos zum Thema "Mit der Bahn unterwegs"
Verhaltenstipps rund um Bahnhof, Züge und Gleise
Als Reisender kann man im Bahnhofsbereich oder in Zügen mit den...[mehr erfahren]
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnhöfen
Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und...[mehr erfahren]
Verkehrsbetriebe sollten ihr Hausrecht nutzen
Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon...[mehr erfahren]
Gute Bahnhöfe sind hell und gut einsehbar
Bahnhöfe sind Teil des öffentlichen Raums. Doch abends kann sich...[mehr erfahren]
Der internationale Vergleich zeigt gute Alternativen auf
Bahnübergänge verursachen enorme Kosten: Durch lange Wartezeiten und...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrssicherheit
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Wie Autofahrer reagieren sollten
Sofort anhalten oder noch bis zum nächsten Parkplatz fahren? – So...[mehr erfahren]