< „Der Bahnhof darf kein Angstraum sein!“

Richtiges Verhalten im Wald

Die deutschen Wälder sind als Naherholungsgebiet für viele Menschen wichtig – zum Beispiel für Wanderer, Hundebesitzer, Jogger, Geo-Cacher, Reiter, Pilzesammler oder Radfahrer. Jeder verfolgt dabei seine ganz eigenen Interessen, häufig jedoch ohne Rücksicht auf andere oder auf die Natur. Worauf man achten sollte, wenn man im Wald unterwegs ist, erklärt Alexandra Arnold, Geschäftsführerin beim Deutschen Forstverein.

Müll gehört nicht in den Wald

Wer sich im Wald aufhält, sollte auf keinen Fall Müll hinterlassen, denn auch dieser bedeutet eine Gefahr für Tiere und Pflanzen. „Wer sich im Wald zum Picknick trifft, sollte darauf achten, danach allen Müll einzusammeln und mitzunehmen. Das gilt vor allem für zerbrochenes Glas, das einen Waldbrand auslösen kann als auch Tiere oder andere Personen verletzen kann“, betont die Expertin. Auch Hundekot sollte – wie in der Stadt auch – von den Hundebesitzern eingesammelt und im Müll entsorgt werden. Immer wieder kommt es auch vor, dass Gartenabfälle oder Sperrmüll einfach im Wald abgeladen werden. „Während der Corona-Pandemie waren anfangs viele Entsorgungsstellen geschlossen. In dieser Zeit kam es noch häufiger zu illegalem Müllentsorgen“, erklärt Arnold.

Was in deutschen Wäldern jeweils erlaubt und verboten ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auch die anfallenden Bußgelder sind verschieden hoch. Informationen dazu erhält man bei den jeweiligen Forstämtern.

Wer illegal Müll im Wald hinterlässt, dem drohen Bußgelder. Wie hoch diese ausfallen, ist vom Bundesland abhängig und kommt auf die Art des Mülls an. Bei Hausmüll wie Taschentüchern oder Bananenschalen handelt es sich um kleinere Ordnungswidrigkeiten. Bei Sperrmüll bzw. Sondermüll wie Kühlschränken, Fernsehern oder Farben und Lacken können die Strafen schon deutlich höher ausfallen. Sind die Abfälle gefährlich für Umwelt, Mensch oder Tier und verunreinigen sie Böden oder Gewässer, handelt es sich nach §326 Strafgesetzbuch (StGB) sogar um eine Straftat.

Absperrungen beachten

Sind Waldwege etwa aufgrund von Forstarbeiten gesperrt, darf man sich auf keinen Fall darüber hinwegsetzen und die Wege trotzdem betreten. „Hier droht absolute Lebensgefahr. Wird mit Motorsägen oder großen Forstmaschinen gearbeitet, hören und sehen die Arbeitenden oft nicht, wenn sich Personen unerlaubt dort aufhalten. Hier kommt es immer wieder zu Unfällen“, warnt die Expertin.

SBa (28.08.2020)

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