Zivilcourage aus rechtlicher Sicht
Festnahmerecht von jedermann und Notwehr
In manchen Situationen kann es hilfreich sein, auf eher ungewöhnliche Weise einzuschreiten. In welchem Rahmen man dies tun kann, regelt etwa der Paragraph 127, Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), der das sogenannte „Festnahmerecht durch jedermann“ beschreibt. „Nach diesem Gesetz ist jeder, der einen Täter auf frischer Tat ertappt, dazu befugt, diesen so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft“, erklärt Claudia Sobotta. „Habe ich einen Ladendieb erwischt oder eine Sachbeschädigung gesehen, habe ich das Recht, den Täter festzuhalten und dabei auch einfache Gewalt anzuwenden, falls sich der Täter wehrt.“ Wichtig sei aber, dabei auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu achten und keine unnötige Gewalt anzuwenden. „Man darf den Dieb auch nicht nach Beute durchsuchen. Das ist die Aufgabe der Polizei“, betont Sobotta. Wird eine Situation doch mal brenzlig, weil man selbst oder jemand anderes körperlich angegriffen wird, dann darf man sich und andere verteidigen ohne dafür belangt zu werden. Das nennt man Notwehr und ist in Paragraph 32 StGB festgelegt. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Das heißt: Wenn ich akut tätlich angegriffen werde, also beispielsweise ein Täter mir ins Gesicht schlägt, dann darf ich diesen Angriff mit den mir möglichen Mitteln abwehren, um die Gefahr von mir abzuwenden. „Liegt der Täter schon am Boden, darf man natürlich keine weitere Gewalt anwenden, die unnötig ist“, ergänzt Sobotta. In vielen Fällen lasse sich durch genügend Distanz zum Täter und durch das Einbeziehen weiterer Menschen aber eine Eskalation vermeiden, so Sobotta. Wer sich unsicher fühlt, sollte sich sechs Regeln der Aktion „Tu was“ von der Kriminalprävention der Länder und des Bundes einprägen. „Rufen Sie die Polizei und helfen Sie dem Opfer, sobald die Situation es zulässt. Haben Sie die Tat beobachtet, machen Sie bei der Polizei unbedingt eine Zeugenaussage! Manchmal kann jedes noch so kleine Detail dabei helfen, einen Täter zu fassen“, betont Claudia Sobotta.
AL (Stand: 30.04.2021)
Weitere Infos zum Thema "Mit der Bahn unterwegs"
Der internationale Vergleich zeigt gute Alternativen auf
Bahnübergänge verursachen enorme Kosten: Durch lange Wartezeiten und...[mehr erfahren]
Bahnanlagen sind keine Spielplätze oder Fotomotive
Diese Partynacht wird Vanessa Vaske nicht vergessen: Die junge Frau...[mehr erfahren]
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnhöfen
Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und...[mehr erfahren]
Gute Bahnhöfe sind hell und gut einsehbar
Bahnhöfe sind Teil des öffentlichen Raums. Doch abends kann sich...[mehr erfahren]
Verkehrsbetriebe sollten ihr Hausrecht nutzen
Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrssicherheit
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Wie Autofahrer reagieren sollten
Sofort anhalten oder noch bis zum nächsten Parkplatz fahren? – So...[mehr erfahren]