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Autofahren im Ausland

Für viele Reisende ist das Auto das Verkehrsmittel der Wahl, wenn es in den Urlaub geht. Wer ins Ausland fährt, sollte sich jedoch unbedingt über die Verkehrsvorschriften im Zielland und den zu durchfahrenden Ländern auf dem Weg dorthin informieren. Denn diese können von den deutschen Regelungen abweichen. Wer sich nicht daran hält, muss mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern rechnen.

Rauchverbot

In manchen Ländern ist das Rauchen während der Autofahrt verboten. In England, Wales und Schottland gilt das beispielsweise dann, wenn unter 18-Jährige im Fahrzeug sitzen. In Italien müssen sich Reisende an das Rauchverbot halten, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren. In Zypern liegt die Altersbegrenzung niedriger: Sitzt ein Kind oder Jugendlicher unter 16 Jahren mit im Auto während geraucht wird, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. In Griechenland ist die Regelung etwas weniger streng. Hier ist das Rauchen nur untersagt, wenn Kinder unter 12 Jahren dabei sind. In einigen anderen Ländern wird derzeit noch über ein Rauchverbot diskutiert. Daher sollte man sich vor Reiseantritt über den aktuellen Stand der Debatte informieren.

Reisevollmacht für Kinder

Für Kinder wird unter Umständen eine Reisevollmacht benötigt

© detailblick-foto, Adobe Stock

Kinder und Jugendliche verreisen nicht immer mit beiden Eltern – sondern auch mal nur mit einem Elternteil, anderen Verwandten, Freunden oder dem Sportverein. Es ist daher ratsam, dass alle Erziehungsberechtigten eine Vollmacht für das Kind ausfüllen, denn in manchen Ländern kann es sonst an der Grenze zu Problemen kommen. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. Der ADAC stellt eine Vorlage für eine Vollmacht zum Download zur Verfügung. Dies ist kein amtliches Dokument sondern eine Empfehlung. In Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden. Für Serbien empfiehlt der ADAC die Beglaubigung. Zusätzlich zur Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden. Die jeweilige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) des Reiselandes informiert darüber, welche Vorschriften gelten.

Weitere Regelungen

  • In Italien müssen Anhänger mit einem Aufkleber gekennzeichnet sein, der die höchstzulässige Geschwindigkeit ausweist.
  • In einigen Ländern besteht ein Verbot für Radarwarner oder die Verpflichtung, eine oder auch mehrere Warnwesten mitzuführen.
  • In Paris sowie im Großraum Grenoble, Lyon, Lille und Straßburg wurden Umweltzonen eingerichtet. Diese dürfen nur befahren werden, wenn man eine „Crit’Air“-Vignette besitzt. Es reicht nicht aus, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Zuteilung der Vignette theoretisch erfüllen würde.

MW (26.01.2018)

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