Das Drogen-Radar
Kokain
Kokain („Koks“) wird aus den Blättern des Kokastrauchs gewonnen und als weißes Pulver verkauft. Der Reinheitsgrad des Stoffs variiert stark. Am häufigsten wird Kokain in der Partyszene als „Lines“ (Linien) durch die Nase geschnupft. Weniger häufig ist das Rauchen oder Spritzen von in Wasser aufgelöstem Kokain. Die Droge wirkt in deinem Körper ähnlich wie Speed: Du fühlst dich wach und konzentriert, außerdem werden Glückshormone ausgeschüttet, die Euphorie und ein höheres Selbstvertrauen bewirken. Typisch ist auch eine Überaktivität (Herumzappeln) und Redseligkeit („Laberflash“). Koks führt zu einer Erhöhung des Blutdrucks und löst Ruhelosigkeit aus. Das Herz-Kreislauf-System wird massiv belastet. Man wird außerdem leicht reizbar und leidet unter Wahnvorstellungen. Das Abhängigkeitsrisiko ist extrem hoch.
Ecstasy
Ecstasy ist ein Sammelbegriff für verschiedene Substanzen mit ähnlicher Wirkung. Dazu gehören MDMA, MDA, MDEA und MBDB. In der Regel werden vom User Ecstasy-Pillen („Teile“) geschluckt, deren Rauschwirkung etwa 20 bis 60 Minuten nach der Einnahme beginnt. Du spürst Freude und Glücksgefühle und bekommst Lust, dich zu unterhalten und zu tanzen. Ein Kribbeln durchflutet den Körper und der Herzschlag beschleunigt sich. Mit dem Rausch kann dir aber auch übel werden. Gefährlich ist der hohe Flüssigkeitsverlust: Weil Hunger und Durst unterdrückt werden, trinken User beim Feiern oft viel zu wenig. Die Folge sind Kreislaufzusammenbrüche. Außerdem steigt durch Ecstasy die Körpertemperatur – teilweise bis zum Hitzeschlag. Charakteristisch ist eine Verkrampfung der Kiefermuskulatur im Rausch, die langfristig erhebliche Zahnschäden verursacht. Starke Gefühlsschwankungen und depressive Verstimmungen sind ebenfalls typisch. Langfristig drohen auch schwere Gedächtnisstörungen.
K.O.-Tropfen
Bei K.O.-Tropfen handelt es sich um eine flüssige Substanz, die auch unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ bekannt ist. Bei einer geringen Dosis wirken sie berauschend und enthemmend. Bei einer höheren Dosis schläfern sie den User ein. Dieser Zustand kann von anderen ausgenutzt werden, um dich zu vergewaltigen oder auszurauben. Die Wirkung tritt nach etwa zehn bis 20 Minuten ein und hängt sehr stark von der Dosis ab. Schon wenige Milliliter der Substanz reichen aber aus, um dich zu betäuben. Aus diesem Grund solltest du dein Getränk immer selbst bestellen und entgegennehmen und nie unbeaufsichtigt stehen lassen. Sei außerdem misstrauisch, wenn dir eine unbekannte Person einfach so ein Getränk ausgibt.
Crystal Meth
Methylamphetamin, auch bekannt unter der Bezeichnung „Crystal Meth“, ist eine chemische Substanz, die als kristallines, geruchloses, weißes Pulver verkauft wird. Das Pulver kann auch braun, orange oder rosa eingefärbt sein. Die Körnchen erinnern in ihrer Konsistenz an feine Eiskristalle. Es wird meistens geraucht, kann aber auch geschnieft oder gespritzt werden und wirkt extrem suchterzeugend. Bereits der einmalige Konsum kann abhängig machen. Die synthetische Droge erzeugt zunächst ein Gefühl von Euphorie, steigert das Selbstwertgefühl und unterdrückt Müdigkeit, Hunger und Schmerzempfinden. Dein Herzschlag wird schneller, die Pupillen erweitern sich und es kann zu bizarrem Verhalten, Halluzinationen, aber auch zu Panikattacken und Krämpfen kommen. Die Droge sorgt für eine ganze Reihe an Folgeerscheinungen. Durch lang anhaltende Wachzustände werden deine Organe in Mitleidenschaft gezogen. Es kommt zum Ausfall der Zähne und dein Körpergewicht nimmt durch ein Ausbleiben des Hungergefühls ab. Zudem werden Herz und Hirn nachhaltig geschädigt, was zu Infarkten, Schlaganfällen und sogar zum Tod führen kann.
„Legal Highs“
Mit „Spice“ kam Mitte des vergangenen Jahrzehnts die erste Droge auf den Markt, die zu den sogenannten „Legal Highs“ zählt. Als Kräutermischung oder Badesalz beworben, wirkte die Substanz ähnlich berauschend wie Cannabis. Allerdings waren die Inhaltsstoffe der Partydroge zur damaligen Zeit noch vollkommen legal. Es werden immer wieder neue Stoffe auf den Markt gebracht, die wissenschaftlich meist vollkommen unerforscht sind. Der Gesetzgeber reagierte und stellte mit dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) im November 2016 den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) außerhalb des Anwendungsbereichs des Betäubungs- und des Arzneimittelgesetzes unter Strafe. Trotzdem gibt es noch immer Online-Shops, die „Legal Highs“ anbieten. Als Pulver oder Tabletten können sie über Mund oder Nase eingenommen werden und erzeugen eine meist stimulierende Wirkung. Kräutermischungen werden geraucht und haben eine wesentlich stärkere Wirkung als Cannabis. Die Einnahme von „Legal Highs“ kann zu Erbrechen, Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit, Psychosen und sogar zum Ausfall von Atmung und Puls führen. AL (31.03.2017)
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