< E-Scooter: Freizeitspaß mit Risiko

Alles dabei für Notfall und Kontrolle?

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer machen sich keine Gedanken, ob ihr Auto für einen Ernstfall gut ausgestattet ist. Egal ob Unfall, Panne oder nur eine Polizeikontrolle: Die richtige Ausstattung kann im Notfall lebensrettend sein. Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Gegenständen vor, die man im Auto unbedingt mitführen muss. Dazu gehört etwa das Warndreieck oder ein Verbandskasten. Doch darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Dingen, die im Verkehrsalltag sinnvoll und nützlich sind.

Warum Warnweste und Verbandskasten ins Auto gehören


Bei einer Autopanne sind Warndreieck und Warnweste wichtige Helfer

© Kzenon/stock.adobe.com

 

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer machen sich keine Gedanken, ob ihr Auto für einen Ernstfall gut ausgestattet ist. Egal ob Unfall, Panne oder nur eine Polizeikontrolle: Die richtige Ausstattung kann im Notfall lebensrettend sein. Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Gegenständen vor, die man im Auto unbedingt mitführen muss. Dazu gehört etwa das Warndreieck oder ein Verbandskasten. Doch darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Dingen, die im Verkehrsalltag sinnvoll und nützlich sind.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung:

Folgende Gegenstände müssen in jedem Fahrzeug laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mitgeführt werden. Denn sie dienen dazu, im Notfall sich selbst zu schützen, einen Unfallort abzusichern und erste Hilfe zu leisten.

  • Führerschein und Fahrzeugpapiere
    Der Führerschein und die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ müssen immer im Original mitgenommen werden. Die Zulassungsbescheinigung, früher der Fahrzeugschein, enthält alle wichtigen technischen Informationen über das Kfz und die amtliche Genehmigung, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei einer Polizeikontrolle muss man den Führerschein und Zulassungsbescheinigung I auf Verlangen vorzeigen können. Wer dann die Papiere nicht dabei hat, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Achtung! Die „Zulassungsbescheinigung Teil II“, früher der Fahrzeugbrief, zeigt an, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Sie sollte auf keinen Fall im Auto mitgeführt werden, denn wenn das Fahrzeug gestohlen wird, könnte der Dieb sich dann als neuer Eigentümer eintragen lassen.
  • Verbandskasten und Masken
    Der Verbandskasten im Auto soll der Erstversorgung von Verletzten dienen, etwa nach einem Unfall. Er muss deshalb laut §35h der StVZO in jedem Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Das Erste-Hilfe-Material sollte so verpackt sein, dass der Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend geschützt ist. Die sterilen Verbände in einem Verbandskasten haben ein Ablaufdatum in der Regel von maximal fünf Jahren. Die Verbände sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Dabei sollte auch fehlendes Material ersetzt werden, das bereits verwendet wurde. Seit Februar 2023 müssen im Verbandskasten nach DIN 13164 auch zwei Masken enthalten sein. Fehlt der Kasten im Auto, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Für Motorräder ist übrigens ein Verbandskasten nicht verpflichtend, er wird aber empfohlen.
  • Warnweste
    In jedem Pkw, Lkw, in Bussen und Zug- und Sattelzugmaschinen muss immer mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Sie kann gelb, orange oder rot sein. Die Westen dienen vor allem dem Eigenschutz bei Pannen oder in Unfallsituationen. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen verbessert das Tragen der Weste die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Allerdings ist nur das Mitführen, nicht aber das Tragen der Westen gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt. Kann die Weste bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden, wird in der Regel ein Verwarngeld von 15 Euro erhoben. Im Ausland sind die Regeln teilweise wesentlich strenger. Hier ist häufig auch das Tragen der Weste Pflicht und die Strafe kann – etwa in Spanien – bis zu 200 Euro betragen.
  • Warndreieck
    Auch das Warndreieck muss verpflichtend mitgeführt werden. Das Dreieck muss reflektierend, leicht aufzubauen und standsicher sein. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss es so aufgestellt werden, dass Auffahrunfälle verhindert werden. Daher muss es auch aus einiger Entfernung gut sichtbar sein. Es sollte auf Landstraßen etwa 100 und auf Autobahnen mindestens 150 Meter vom Pannen- oder Unfallort aufgestellt werden.

Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll sind folgende Dinge:

  • Notfallnummern
    Bei den Autopapieren im Handschuhfach sollten Notrufnummern, etwa von wichtigen Angehörigen, und auch die Angaben zur eigenen Haftpflichtversicherung hinterlegt sein. Außerdem verfügen moderne Smartphones über besondere Tastencodes, um automatisch einen Notruf abzusetzen. Diese variieren allerdings je Betriebssystem.
  • Ersatzreifen und Werkzeug
    Ein Ersatzreifen ist zwar nicht Pflicht, sollte aber aus eigenem Interesse zusammen mit einem Radkreuz und einem kleinen, transportablen Wagenheber vorhanden sein. Auch wenn man selber den Reifen nicht wechseln kann, erleichtert das einem Pannendienst die Arbeit.
  • Taschenlampe
    Im Falle einer nächtlichen Autopanne oder eines Unfalls kann eine kleine lichtstarke Taschenlampe gute Dienste leisten. Sie sollte immer mit aufgeladenen Batterien oder Akku im Handschuhfach liegen.
  • Starthilfeset
    Ein Starthilfekabel kostet nur wenige Euro. Doch im Falle eines Falles kann damit eine leere Autobatterie soweit aufgeladen werden, dass das Starten des Motors möglich ist. Allerdings wird dafür die Batterie eines zweiten Fahrzeugs benötigt. Auch Elektrofahrzeuge haben neben der Hochvolt- oder Traktionsbatterie eine klassische 12V-Starterbatterie, die für das Starten und verschiedene Elektrik und Elektronik im Auto benutzt wird, etwa für die Bordelektronik oder die Zentralverriegelung. Die Starthilfe funktioniert dabei wie bei einem Verbrenner.
  • Notfallhammer
    In bestimmten Notfallsituationen kann ein kleiner Notfallhammer Leben retten. Etwa bei einem Sturz des Autos in ein Gewässer oder nach einem Unfall, bei dem der Wagen eingeklemmt wurde oder in Seitenlage liegt. Mit dem Hammer kann dann die Autoscheibe eingeschlagen werden. In den Hammer integriert ist meist ein Gurtschneider, mit dem im Notfall ein verklemmter Sicherheitsgurt durchgeschnitten werden kann.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Gegenstände, die nützlich sein können. Dazu gehört zum Beispiel eine Parkscheibe für die Kurzzeitparkzonen in den Innenstädten. Auch eine Decke macht Sinn – für den Fall, dass man bei einem plötzlichen Wintereinbruch, einem Stau oder einer Panne ohne Wagenheizung festsitzt. Auch bei verunfallten Personen mit Schock kann sie nützliche Dienste leisten. Und schließlich kann man spezielle Autofeuerlöscher im Kofferraum mitführen. Der ADAC empfiehlt hier Pulver- oder Schaumfeuerlöscher. Allerdings zählen Fahrzeugbrände zu den seltensten Unfall- oder Pannenarten.

TE (24.11.2023)

Kurztipps

5 Tipps für...
...den sicheren Campingurlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...

5 Tipps für...
...verantwortungsvolles Radfahren im Straßenverkehr

So kommen Sie sicher und rücksichtsvoll durch den Stadtverkehr.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten im Stau

So verhalten Sie sich bei einem Stau richtig.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten bei einer Autopanne

Darauf sollten Sie achten, wenn Ihr Wagen auf der Autobahn oder...

5 Tipps für...
...das Radfahren im Winter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der kalten Jahreszeit trotz...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Wildunfällen

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Herbst und Winter in...

5 Tipps für...
...das Autofahren im Alter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie als älterer Mensch Auto fahren.

5 Tipps für...
...die sichere Fahrt mit dem E-Auto

Darauf sollten Sie am Steuer eines Elektroautos achten.

5 Tipps für...
...die Ladungssicherung im Transporter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Transporter (z. B. als...

5 Tipps für...
...eine sichere Fahrt auf dem E-Scooter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie mit dem Elektroroller unterwegs...

5 Tipps für...
...das Carsharing

Darauf sollten Sie vor der Fahrt mit einem Gemeinschaftsauto achten.

5 Tipps für...
...die Reise mit dem Auto

Mit diesen Hinweisen kommen Sie sicher und stressfrei in den Urlaub.

5 Tipps für...
...das sichere Pedelec

Darauf sollten Sie achten, bevor Sie mit dem E-Fahrrad losfahren.

5 Tipps für...
...die Verkehrssicherheit im Winter

So können Autofahrer das Unfallrisiko reduzieren.

5 Tipps für...
...die Mietwagenbuchung

Im Voraus einen umfassenden...

5 Tipps für...
...ein sicheres Fahrrad

So machen Sie Ihr Fahrrad fit für den Frühling.

5 Tipps für...
...die sichere Beladung des Pkw

So verstauen Sie das Gepäck oder die Einkäufe richtig.

5 Tipps für...
...ein winterfestes Auto

Vor dem Winter sollte das Auto für die kalte Jahreszeit gewappnet...

Weitere Infos zum Thema Verkehrsicherheit im privaten Straßenverkehr

Fahrraddaten mobil dabei

Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]

Gute Spielzeugfahrzeuge bereiten auf das Fahrradfahren vor

Die Spielzeugindustrie hat ein waches Auge auf die geltenden...[mehr erfahren]

Was müssen Autofahrer beachten?

Die Anzahl an zugelassenen Elektroautos in Deutschland überstieg Ende...[mehr erfahren]

Das Verkehrspolitische Programm der GdP NRW

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine grundlegende...[mehr erfahren]

Die neue Straßenverkehrsordnung

Am 1. April 2013 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft...[mehr erfahren]