Kein Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln!
Würde ein bundesweites Gesetz dazu nicht noch mehr bringen?
Ein Gesetz auf Bundesebene festzulegen wäre schwierig – und auch nicht zielführend. Weil es kein flächendeckendes Problem ist, sondern ein Phänomen, das hauptsächlich in Großstädten oder dichter besiedelten Regionen auftritt. Deshalb sollte man es auch nur dort umsetzen, wo viele Menschen unterwegs sind und wo öffentliche Verkehrsmittel intensiv genutzt werden. Denn dort gibt es Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Verkehrsmittel meiden – weil sie sich aufgrund von möglichen Belästigungen unwohl fühlen oder Angst haben. Zuständig für ein Alkoholverbot wären hier die Verkehrsbetriebe. Sie müssten das für ihre Fahrzeuge und Haltestellen im Rahmen ihres Hausrechts anordnen.
Wie könnte das denn konkret aussehen?
In erster Linie sagen wir, dass Verkehrsbetriebe dafür sorgen sollen, dass alkoholisierte Personen einfach nicht mehr bei ihnen mitfahren dürfen. Erst in zweiter Linie geht es uns um eine strafrechtliche Verfolgung. Die Kontrolle, dass das Alkoholverbot eingehalten wird, läge natürlich auch bei den Betrieben. Dies ist vielleicht mit einem personellen Mehraufwand verbunden. Auf der anderen Seite ist diese Maßnahme sicherlich aber auch eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Verkehrsbetriebe. Denn: Wenn mehr Menschen Busse und Bahnen nutzen, weil sie sich sicherer fühlen, bringt den Betrieben das auch finanzielle Vorteile. Außerdem könnten die Kosten für die Beseitigung von Schäden zurückgehen, die durch Vandalismus entstehen. Dass man solche Dinge manchmal auch auf recht einfache Weise lösen kann, sieht man beim Thema Schwarzfahren. In vielen Städten kann man zum Beispiel in Bussen abends nur noch vorne beim Fahrer einsteigen und muss dort seinen Fahrschein vorzeigen. Dadurch lässt sich die Schwarzfahrerquote sehr leicht und effizient beeinflussen – sie tendiert gegen null. Denn niemand kommt mehr ohne Fahrausweis in den Bus, man braucht keine zusätzlichen Kontrollen. Vielleicht gibt es auch eine ähnliche Möglichkeit, mit alkoholisierten Personen umzugehen.
Viele denken jetzt sicher: Aber gerade wenn ich Alkohol getrunken habe, soll ich doch mit Bus und Bahn fahren – und das Auto stehen lassen…
Es geht uns ganz klar nicht um die Personen, die in Ruhe ein paar Bier trinken und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Es geht um exzessiven Alkoholkonsum in Verbindung mit aggressivem Verhalten. Die Menschen, die ein solches Verhalten an den Tag legen, müssen damit rechnen, dass dieses Verhalten nicht erwünscht ist und sie deshalb keine Busse und Bahnen mehr nutzen dürfen. Eigentlich profitieren von einer solchen Regelung alle: Für die Fahrgäste ist es ein Schutz vor Pöbeleien und Gewalttaten, für die Verkehrsbetriebe bedeutet es mehr zufriedene Fahrgäste und weniger Sachbeschädigungen und die Polizei muss weniger Straftaten im öffentlichen Verkehr bearbeiten. SW (23.08.2013)
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