Der EU-Führerschein
Vereinfachte Regelungen in Europa
![](/fileadmin/img/2013_0197_01.jpg)
Neue Führerscheinregelungen sorgen häufig für Verwirrung
© Joachim B. Albers, fotolia
Seit 2013 besteht in der Europäischen Union ein einheitlicher Standard für Führerscheine. Dadurch soll sowohl die Fälschungssicherheit als auch die Vergleichbarkeit der Fahrerlaubnis innerhalb der EU verbessert werden. PolizeiDeinPartner erklärt die wichtigsten Regelungen zum EU-Führerschein, die seither in Kraft sind:
Führerscheingültigkeit
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, behalten bis zum 19.01.2033 ihre Gültigkeit. Das gilt auch für die alten Papierführerscheine in Rosa oder Grau – solange die Inhalte noch gut lesbar und nicht befristet sind. Seinen alten Papierführerschein muss man bis dahin also nicht gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen, um den vollen Umfang der neuen EU-Fahrerlaubnisklassen nutzen zu können. So hat zum Beispiel der Besitzer eines alten Führerscheins der Klasse 3 die erweiterte EU-Fahrerlaubnisberechtigung, ohne dass er seinen alten Führerschein gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein auswechseln muss. Um diesen zu erhalten, muss sowohl der alte Führerschein als auch der Personalausweis vorgezeigt werden.
Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre
Alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und werden, sind 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneuert werden. Dies gilt auch, wenn man beispielsweise einen alten Führerschein verliert und einen neuen beantragen muss. Auch dieser ist dann auf 15 Jahre befristet. Gut zu wissen: Mit der Erneuerung des PKW-Führerscheins ist keine ärztliche Untersuchung verbunden. Nur LKW- und Busfahrer müssen sich für eine Verlängerung ärztlich untersuchen lassen.
Die neuen Klassen AM und A2
Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (auch Fahrräder mit Hilfsmotor) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie etwa Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Sie ersetzt die nationalen Klassen S und M.
Die Klasse A2 bezieht sich auf leistungsbeschränkte Motorräder (Motorleistung von bis zu 35 kW, Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg). Sie ersetzt die Klasse A (beschränkt). Wichtig: Wer seinen Führerschein mit der alten Klasse A (beschränkt) vor dem 19.01.2013 gemacht hat, darf ohne nochmalige Prüfung zusätzlich auch Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren. Für Personen, die den Führerschein mit Klasse A2 (also nach dem 19.01.2013) erworben haben, gilt diese automatische Erweiterung nicht. Sie müssen eine weitere Prüfung ablegen.
Weitere Infos zum Thema "Senioren unterwegs"
Mehr als 45.000 Senioren verunglücken jedes Jahr
Ältere Menschen sind als Autofahrer, aber auch häufig als Fußgänger...[mehr erfahren]
Kölner Polizei betreibt aktive Präventionsarbeit
Der Saal der evangelischen Kirchengemeinde in Köln-Porz ist von...[mehr erfahren]
Auf welche Warnsignale ältere Autofahrer achten sollten
Im Alter verändert sich der Körper. Das hat Auswirkungen auf die...[mehr erfahren]
Hinweise für Senioren im Straßenverkehr
Erich Klaus, Verkehrssicherheitsberater der Bonner Polizei, gibt...[mehr erfahren]
Fragen zur Selbstkontrolle, ob man noch verkehrstüchtig ist
Die Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt, ab wann man nicht mehr...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrssicherheit
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Wie Autofahrer reagieren sollten
Sofort anhalten oder noch bis zum nächsten Parkplatz fahren? – So...[mehr erfahren]