Die Grenze der Meinungsfreiheit
Hasskommentare und Hetze im Internet
Hasspostings sind keine Seltenheit mehr
© momius, fotolia
„Merkel muss öffentlich gesteinigt werden“ – nur eines von unzähligen Hasspostings, die täglich in den Kommentarspalten von Seiten wie Facebook, Twitter oder YouTube kursieren. Doch wer glaubt, dass das Netz ein rechtsfreier Raum ist, liegt falsch. Seit einiger Zeit wird immer rigoroser gegen Internet-Hetze vorgegangen. So kassierte der Autor des genannten Facebook-Beitrags eine Geldstrafe von 2.000 Euro. Ein Mann aus Bayern wurde sogar zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Monatelang veröffentlichte der vorbestrafte Rechtsextreme volksverhetzende Kommentare gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden auf Facebook und rief zu Gewalt und Mord gegen diese auf.
Wie viel Meinung ist erlaubt?
Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ist ein hohes Gut unserer demokratischen Gesellschaft. Doch wo verläuft der schmale Grat zwischen einem moralisch oder ethisch bedenklichen Beitrag und einem strafbaren Kommentar? Grundsätzlich ist die Meinungsfreiheit durch gesetzliche Normen beschränkt: Erfüllen Hasskommentare beispielsweise die Tatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Volksverhetzung, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Das gilt sowohl „offline“ als auch in der virtuellen Welt.
Beim Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen befasst man sich schon seit einigen Jahren mit Hass und Hetze im Netz: Das 2011 eingerichtete Cybercrime-Kompetenzzentrum führt standardmäßige Überprüfungen von Online-Inhalten durch. Da es sich bei der Mehrheit der bedenklichen Kommentare jedoch um rassistische oder volksverhetzende Beiträge handelt, beschäftigt man sich auch in der „Abteilung 2“ des LKA mit dem Problem – diese ist für politisch motivierte Kriminalität in NRW zuständig. „Bei der Bewertung von Inhalten orientieren wir uns an einem Leitfaden des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Für uns gilt: Die Meinungsfreiheit muss zurücktreten, sobald die Menschenwürde angetastet wird. Die Gleichheit der Menschen darf nicht infrage gestellt werden“, erklärt Kriminalhauptkommissar Eckart Mohren. Er und seine Kollegen beobachten Profile von Einzelpersonen und Gruppen aus dem rechtsextremen Spektrum. Zudem werden anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, wie beispielsweise nach der Kölner Silvesternacht 2015/2016. Belangt werden kann jedoch nur, wer etwas öffentlich oder in einer teilöffentlichen Gruppe verbreitet. „Sobald der Autor den Empfängerkreis nicht mehr kontrollieren kann, macht er sich strafbar“, so Mohren.
Weitere Infos zum Thema "Senioren unterwegs"
Mehr als 45.000 Senioren verunglücken jedes Jahr
Ältere Menschen sind als Autofahrer, aber auch häufig als Fußgänger...[mehr erfahren]
Mobilität erhalten und Selbsteinsicht fördern
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat ein 81-jähriger Autofahrer Mitte Mai...[mehr erfahren]
Prävention im Kino: Bühne frei für „Lotti und Kurt“
Seniorinnen und Senioren sind eine der wichtigsten Zielgruppen in der...[mehr erfahren]
Hinweise für Senioren im Straßenverkehr
Erich Klaus, Verkehrssicherheitsberater der Bonner Polizei, gibt...[mehr erfahren]
Fragen zur Selbstkontrolle, ob man noch verkehrstüchtig ist
Die Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt, ab wann man nicht mehr...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrssicherheit
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Wie Autofahrer reagieren sollten
Sofort anhalten oder noch bis zum nächsten Parkplatz fahren? – So...[mehr erfahren]