< Sicherheit für Senioren

„Fake Customer-Trick“ schädigt Firmen

Beim „Fake Customer-Trick“ treten Betrüger als Großkunden auf und geben unter dem Deckmantel seriöser britischer Unternehmen Bestellungen per E-Mail auf. Ihre Opfer sind vorwiegend mittelständische Firmen aus der Metall-, Automobil- und Lebensmittelindustrie. Bezahlt wird die Ware von den „gefälschten Kunden“ allerdings nicht. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnte deshalb bereits im September 2017 in einer Pressemitteilung vor der neuen Betrugsmasche. PolizeiDeinPartner sprach mit Kriminaloberkommissarin Sylke Baumgärtner vom LKA Baden-Württemberg über die Hintergründe des Tricks.

Sylke Baumgärtner

Kriminaloberkommissarin, © LKA Baden-Württemberg

Nicht auf „Antworten“ klicken!

Wenn es darum geht, die eigenen Mitarbeiter für die Masche zu sensibilisieren, ist es wichtig, ihnen zu verdeutlichen, dass eine E-Mail-Anschrift nur aufgrund der Schreibweise nicht von dem Absender stammen muss, den diese Adresse suggeriert. „Es reichen schon ganz leichte Abweichungen, um eine täuschend ähnliche Adresse zu erstellen – indem man zum Beispiel nur die Endung von „.uk“ in „.com“ ändert“, so die Expertin. „Eine andere Variante ist zum Beispiel auch, die britische Unternehmensform „Limited“ (Ltd.) nicht in die betrügerische E-Mail-Adresse zu übernehmen.“ Das LKA Baden-Württemberg empfiehlt deutschen Firmen bei Bestellungen aus dem Ausland und insbesondere aus Großbritannien deshalb, den Kunden unbedingt vor der Auslieferung der Waren zu verifizieren und seine Bestellung über die auf der Homepage angegebenen Kontaktdaten zu prüfen. Auf keinen Fall sollte man den Antwort-Button der möglichen Betrüger-E-Mail für den weiteren Kontaktverlauf nutzen.

Im Ernstfall Anzeige erstatten

Ist eine Firma auf den Trick hereingefallen oder hat den Verdacht, eine betrügerische Bestellung erhalten zu haben, sollte Anzeige erstattet werden. „Auch einen Betrugsversuch sollte man bereits zur Anzeige bringen“, weiß Baumgärtner. Wichtig ist, alle Unterlagen mitzubringen, die den Vorgang dokumentieren. Dazu gehört neben dem Mailverkehr über Bezeichnung, Umfang und Preis der Waren auch der Auftrag an die Spedition sowie ein Vermerk über den Ort der Abladung. Die Anzeigenerstattung dient nicht nur der Strafverfolgung, sondern kann auch bei der Entschädigung helfen. „Die britischen Kollegen können die abhandengekommenen Waren schneller ausfindig machen und im besten Fall an die geschädigten Unternehmen zurückgeben.“ Zusätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Fall bei der zentralen britischen Meldestelle für Betrugsfälle „Action Fraud“ zu registrieren und ein Aktenzeichen (Criminal Record Number) zugeteilt zu bekommen. „Eine Verfolgungsgarantie gibt es leider nicht. Die Online-Anzeige sollte deshalb auf keinen Fall ein Ersatz für eine Anzeige bei der zuständigen deutschen Polizeidienstelle sein.“

KF (24.11.2017)

Seite: << zurück12

Weitere Infos zum Thema "Senioren unterwegs"

Senioren in der Verkehrsunfallstatistik

Mehr als 45.000 Senioren verunglücken jedes Jahr

Ältere Menschen sind als Autofahrer, aber auch häufig als Fußgänger...[mehr erfahren]

Prävention im Kino: Bühne frei für „Lotti und Kurt“

Seniorinnen und Senioren sind eine der wichtigsten Zielgruppen in der...[mehr erfahren]

Worauf Sie achten sollten

Senioren sind auf der Straße besonderen Herausforderungen ausgesetzt....[mehr erfahren]

Verkehrsprävention für die Generation 65+

Ob der 91-jährige Mercedes-Fahrer, der mit seinem Wagen in den...[mehr erfahren]

Auf welche Warnsignale ältere Autofahrer achten sollten

Im Alter verändert sich der Körper. Das hat Auswirkungen auf die...[mehr erfahren]