Mobbing am Arbeitsplatz
Opfer, Ursachen und Folgen
Es gibt keine bestimmten Eigenschaften oder Verhaltensweisen, die jemanden zum prädestinierten Mobbing-Opfer machen. Mobbing geschieht auf allen Hierarchieebenen, zwischen Kollegen genauso wie zwischen Vorgesetzen und Mitarbeitern, unter Beteiligung von Männern wie Frauen. Am häufigsten von Mobbing betroffen ist jedoch die Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen. Das Risiko, Mobbing-Opfer zu werden, liegt bei Frauen deutlich höher als bei Männern. Oft geraten gerade selbstbewusste, fachlich versierte, kreative und innovative Menschen ins Visier von Mobbern. Gründe dafür sind Neid, Frust und Unterlegenheitsgefühle des Mobbers. Die Motive sind vielfältig und oft uneindeutig. Es gibt jedoch Rahmenbedingungen, die Konflikte begünstigen, aus denen Mobbing entstehen kann, zum Beispiel: unklare Zuständigkeiten, starre hierarchische Strukturen, mangelnde Anerkennung, schwierige Arbeitsbedingungen und Konkurrenzdenken. Mobbing führt sehr häufig zu psychosomatischen Gesundheitsproblemen wie Angstzuständen, Panikattacken, Depressionen und Stresssymptomen. Folgen können auch Erschöpfungszustände, Nervenzusammenbrüche und Suizidgedanken sein. Auch physische Gesundheitsprobleme wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen treten auf. Mobbing wirkt sich aber nicht nur auf das Opfer aus. Auch die Produktivität eines Unternehmens und sein Ruf können negativ beeinträchtigt werden.
Rechtliche Aspekte
Mobbing ist in Deutschland kein expliziter Straftatbestand. Allerdings können Taten des Mobbers gesetzeswidrig sein. Im Grundgesetz ist festgeschrieben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Zudem hat jeder Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf körperliche Unversehrtheit. Auch die Diskriminierung einzelner wegen bestimmter Merkmale ist untersagt. Rechtlich verfolgbare Handlungen eines Mobbers können sein:
- Tätlichkeiten
- (verbale) Belästigungen
- Diskriminierungen
- üble Nachrede
- Demütigungen
- Schikane
- Isolation
Was können Mobbing-Opfer tun?
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Mobbing-Opfer ergeben sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den Vorschriften des Arbeits- und Zivilrechts sowie des Strafrechts. Wenn Mobbing zur Anzeige gebracht werden soll, ist es empfehlenswert, vorher genau zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Dazu kann man etwa ein Mobbing-Tagebuch führen. Darin sollten alle Handlungen mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten, Reaktionen, entstandene Gesundheitsbeeinträchtigungen und Anlässen notiert werden. Arbeitgeber haben eine vertragliche „Fürsorgepflicht“ und sind verpflichtet, Rücksicht auf das Wohl und die Interessen des Arbeitnehmers zu nehmen. Wer gemobbt wird, hat unter Umständen Ansprüche auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Mobber und die Geschäftsleitung, die nicht eingreift (§15 AGG). Eine hilfreiche Broschüre für Mobbing-Opfer hat die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) zusammengestellt. Darin sind nützliche Tipps und Leitfäden zusammengestellt. Aber nicht nur die Opfer sollten handeln, sondern auch Vorgesetzte und das vor allem präventiv: Eine offene Unternehmenskultur, klare Regeln und Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter wirken vorbeugend.
KS (24.04.2015)
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