< Mehr als nur ein Busfahrkurs

Polizeiruf, aber wann?

Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist klar, dass Beteiligte oder unbeteiligte Zeugen sofort die 110 oder 112 wählen, um die Polizei zu rufen. Aber es gibt auch Fälle, die nicht eindeutig als gefährliche Situation oder als Straftat erkennbar sind. Schreie aus der Nachbarwohnung, überquellende Briefkästen oder der leichte Blechschaden nach einem Autounfall: Soll man auch in solchen Fällen die Polizei rufen?

Der Notruf: Was ist passiert? (Ereignis, Zahl der Verletzten, besondere Gefahren) Wo ist etwas passiert? Wer meldet das Geschehen? (Name, Standort, Telefonnummer) Nach der Meldung auf das Eintreffen der Polizei warten! 

Zweifels-Fälle beim Notruf

Es gibt Fälle, in denen nicht direkt klar ist, ob man die Polizei rufen sollte oder nicht. Einige Beispiele, in denen man die Polizei unter der 110 anrufen sollte:

Man hatte einen Autounfall mit kleinem Blechschaden ohne Verletzte.

  • Man ist Zeuge eines Unfalls auf der Autobahn, fährt aber weiter.
  • Man sieht jemanden, der ganz offensichtlich nicht mehr fahrtüchtig ein Auto steuert.
  • Man hört laute Schreie/Kinderweinen/Auseinandersetzungen bei den Nachbarn.
  • Man registirert, dass der Briefkasten eines Nachbarn seit Wochen überquillt.

In diesen „Zweifelsfällen“ gilt es, zu differenzieren:

  • Ein Obdachloser liegt reglos bei Kälte draußen, antwortet nicht: Die Polizei unter 110 anrufen oder/und direkt den Rettungsdienst unter der 112.
  • Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn: Die Polizei erst dann rufen, wenn man das Problem nicht durch eigene Ansprache lösen kann.
  • Ein Hund winselt und bellt in einem Gebäudekomplex, es ist nicht klar, wo genau: Das hängt von den Umständen ab. Wie lange bellt der Hund schon? Ist das vielleicht sogar üblich? Sofern es ungewöhnlich ist: Die Polizei rufen oder das Ordnungsamt.

Darf man auch anonym anrufen?

Erster Polizeihauptkommissar Frank Rentmeister: „Sofern man sich im Zeugenstand befindet und kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, besteht grundsätzlich die Pflicht, die Wahrheit zu sagen und auch die Personalien mitzuteilen.“ Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben Ehegatten und bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Geistliche und Journalisten. Wenn man seine Personalien nicht angibt, obwohl man dazu verpflichtet ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. „Anonyme Anrufe werden trotzdem entgegengenommen“, sagt Rentmeister. Inwiefern daraufhin Maßnahmen getroffen werden, richte sich nach dem Einzelfall.

Weitere Infos zum Thema "Senioren unterwegs"

Senioren in der Verkehrsunfallstatistik

Mehr als 45.000 Senioren verunglücken jedes Jahr

Ältere Menschen sind als Autofahrer, aber auch häufig als Fußgänger...[mehr erfahren]

Auf welche Warnsignale ältere Autofahrer achten sollten

Im Alter verändert sich der Körper. Das hat Auswirkungen auf die...[mehr erfahren]

Verkehrsprävention für die Generation 65+

Ob der 91-jährige Mercedes-Fahrer, der mit seinem Wagen in den...[mehr erfahren]

Hinweise für Senioren im Straßenverkehr

Erich Klaus, Verkehrssicherheitsberater der Bonner Polizei, gibt...[mehr erfahren]

Bochumer und Gelsenkirchener Senioren lernen, den ÖPNV sicher zu nutzen

In Bochum und Gelsenkirchen werden pro Jahr rund 500 Senioren fit für...[mehr erfahren]