< Wer auspackt, bleibt straffrei

Gezielt gegen Gewalttäter im Fußball vorgehen

Immer wieder kommt es im Rahmen von Fußballspielen zu Ausschreitungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Gewaltsuchende, organisierte Täter missbrauchen dabei die friedlichen Veranstaltungen, um sich mit gegnerischen Hooligans zu messen oder die Polizei anzugreifen. Damit bringen sie die ganze friedliche Fußballfanszene in Misskredit. Arnold Plickert, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um gegen die Rädelsführer dieser Krawalle effektiv vorgehen zu können.

Intensivtäterkonzept Gewalt und Sport


Im Rahmen von Fußballspielen kommt es auch zu Gewalt

© Nebojsa Markovic, fotolia

 

Immer wieder kommt es im Rahmen von Fußballspielen zu Ausschreitungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Gewaltsuchende, organisierte Täter missbrauchen dabei die friedlichen Veranstaltungen, um sich mit gegnerischen Hooligans zu messen oder die Polizei anzugreifen. Damit bringen sie die ganze friedliche Fußballfanszene in Misskredit. Arnold Plickert, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um gegen die Rädelsführer dieser Krawalle effektiv vorgehen zu können.

Intensivtäterkonzept Gewalt und Sport

„Wichtig ist, dass man gegen die Täter koordiniert vorgeht, und zwar bundesweit. Dazu müssen Erkenntnisse ausgetauscht und die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht intensiviert werden. Wir brauchen eine bessere Vernetzung zwischen allen Beteiligten, damit wir die Rädelsführer ganz gezielt ins Visier nehmen können“, erklärt Plickert. Genau darauf konzentriert sich das neue Konzept „Intensivtäter Gewalt und Sport“, das von der Innenministerkonferenz im Jahr 2014 unter dem Vorsitz von NRW erarbeitet wurde und an Rhein und Ruhr auch als erstes umgesetzt wird. „Ich unterstütze dieses Konzept und begrüße es sehr, dass man damit weg vom „Tatort-Prinzip“ und hin zum „Wohnort-Prinzip“ geht. Das bedeutet, dass die Vergehen jedes Intensivtäters von einem Sachbearbeiter gebündelt erfasst werden – und nicht nur dort, wo die Straftat begangen wurde. Im Idealfall hat es ein Intensivstraftäter in Zukunft nicht nur immer mit dem gleichen ermittelnden Polizeibeamten zu tun, sondern auch mit dem gleichen Staatsanwalt und demselben Richter. Ausflüchte wie 'Ich bin nur zufällig in die Schlägerei geraten' ziehen dann nicht mehr. Straftaten können nicht mehr bagatellisiert werden“, betont der GdP-Experte. Außerdem wird es eine zentrale Datei geben, auf die alle Beteiligten zugreifen können.

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