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Kontaktloses Bezahlen

Das Bezahlen an der Kasse soll mit funkfähigen Kredit- und EC-Karten schneller und einfacher werden. Bei kleineren Beträgen bis 25 Euro ist der Vorgang ganz ohne Unterschrift oder PIN-Eingabe möglich. Doch wie sicher ist das kontaktlose Bezahlen? Dr. Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt über die Vor- und Nachteile der Nutzung von funkfähigen Karten auf.

Schutz vor möglichem Datendiebstahl

Wer seine funkfähigen Kredit- und EC-Karten vor illegalem Ausspähen schützen will, hat mehrere Möglichkeiten. Man kann beispielsweise alle Karten im Portemonnaie übereinander legen, was das Auslesen einzelner Karte erheblich erschwert. „Sie können Ihre Karten auch in einer speziellen Schutzhülle aufbewahren, mit der sich die Funkwellen abschirmen lassen“, empfiehlt Gerhards. In den Hüllen sind dünne Drähte eingearbeitet, welche die Funkwellen des NFC-Chips blockieren und damit das Auslesen verhindern. Solche Hüllen bieten manche Sparkassen und Banken kostenfrei an. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen rät die Expertin, regelmäßig alle Kontobewegungen und Kreditkartenabrechnungen zu prüfen, egal ob es sich bei den genutzten Karten um funkfähige handelt oder nicht. „Hat man den Verdacht, dass ein Missbrauch stattgefunden hat, sollte man das sofort melden. Für Zahlungen, die man nicht selbst getätigt hat, bekommt man sein Geld vollständig zurück“, so Julia Gerhards. Bei Diebstahl oder Verlust müssen Karten und Konten unverzüglich gesperrt werden. Die Rufnummer gibt es beim jeweiligen Kreditinstitut. Betroffene können sich alternativ auch an die zentrale Sperr-Hotline 116 116 wenden. Wurde eine gestohlene oder verlorene Karte vor der Sperrung bereits für Zahlungen missbraucht, müssen Verbraucher höchstens 50 Euro Ersatz leisten, erklärt Gerhards. „Und dies auch nur dann, wenn beim Bezahlvorgang eine so genannte ‚Zwei-Faktor-Authentifizierung‘ erfolgte, der Verbraucher also zum Beispiel zusätzlich zur Vorlage der funkfähigen Karte eine PIN eingeben musste.“

Sicherheitsrisiko Smartphone

Grundsätzlich hält die Verbraucherschutzexpertin das kontaktlose Bezahlen für genauso sicher wie herkömmliche Kartenzahlungen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz habe bislang noch keine Beschwerde erhalten, bei der die Kreditkartendaten durch das Auslesen des NFC-Chips illegal genutzt worden seien. Probleme sieht Gerhards hingegen bei Bezahlvorgängen, die mit dem Smartphone getätigt werden: „Hier besteht die Gefahr, dass Viren, Trojaner oder kriminelle Attacken den Zahlungsvorgang manipulieren.“ Hinter vermeintlich harmlosen Apps kann sich gefährliche Schadsoftware verbergen, die Passwörter ausspäht oder Kreditkarteninformationen ausliest. Wer sein Smartphone häufiger zum Bezahlen nutzt oder gar Online-Banking damit betreibt, sollte die Gerätesoftware möglichst auf dem aktuellsten Stand halten und automatische Updates nutzen. Bei allen Bezahlverfahren ist zudem eine regelmäßige Kontrolle der Geldbewegungen angeraten. Nur so fallen ungewollte Abbuchungen auf, die beim Zahlungsdienst umgehend reklamiert werden müssen.

AL (29.03.2019)

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