Alkohol und illegale Drogen am Steuer
Ein Verkehrssicherheitsprojekt für Jugendliche
Als Fahranfänger, Bus- oder Taxifahrer darf man keinen Alkohol intus haben
© ehrenberg-bilder, fotolia
Rund 50 Mal im Jahr ist Polizeioberkommissar Gerd Schönfeld allein in den berufsbildenden Schulen im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt zu Gast. Seinen 90-minütigen Vortrag über die Auswirkungen von Alkohol und illegalen Drogen auf die Fahrtüchtigkeit hält er in den Klassen ab der neunten Jahrgangsstufe – denn hier wollen schon die ersten ihren Mopedführerschein machen. Mit seinem Vortrag möchte er nicht belehren, sondern über die gesetzlichen Bestimmungen aufklären.
Wie viel Promille sind erlaubt?
Zu Beginn schreibt Gerd Schönfeld eine Zahlenreihe an die Tafel: 0,5 – 1,1 – 1,6 – 0,0. Sofort ist klar, dass es sich um Promillegrenzen handelt. Also wird diskutiert, was die Zahlen bedeuten. Viele Jugendliche wissen bereits, dass man sich als Autofahrer in der Regel bis zu einem Wert von 0,49 Promille im Blut noch hinters Steuer setzen darf. Wird man mit 0,5 Promille oder mehr erwischt, hat das Konsequenzen. Schönfeld erklärt den Klassen auch, wie eine Polizeikontrolle abläuft und wozu man als Fahrer verpflichtet ist. „Bei Werten von 0,5 bis 1,09 darf man zum Beispiel noch zwischen einem stationären Test und der Blutprobenentahme wählen. Ab 1,1 kommt nur noch die Blutprobenentnahme in Frage“, stellt der Polizeioberkommissar klar. Fahrradfahrer dürfen tiefer ins Glas schauen – hier gerät man erst ab 1,6 Promille mit dem Gesetz in Konflikt. „Hinter die 0,5 setze ich immer ein Fragezeichen, denn die Freigrenze gilt nicht für jeden“, so Schönfeld. Fahranfänger, Bus- oder Taxifahrer dürfen beispielsweise gar keinen Alkohol trinken. Am Ende des ersten Teils seines Vortrags kommt der Alkoholtester zum Einsatz. Die Schüler sind überrascht, dass schon mit einer alkoholhaltigen Praline hohe Werte erreicht werden. „Diese relativieren sich aber nach kurzer Zeit, denn es wird mit den Testern die Atemalkoholkonzentration gemessen“, erklärt Schönfeld.
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