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Bekifft im Straßenverkehr? Kein Einzelfall

Kiffen ist in Deutschland in den meisten Fällen verboten. Dennoch ist Cannabis laut Polizeilicher Kriminalstatistik das am häufigsten konsumierte Rauschmittel. Das ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern kann auch gefährlich werden – vor allem, wenn sich die Konsumenten anschließend ans Steuer setzen.

§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Wie häufig führen Sie im Rahmen des Seminars Realkontrollen durch?

Wir sind nahezu jede Woche unterwegs. Dabei führen wir Kooperationen mit unterschiedlichen Kreispolizeibehörden durch. In jedem Seminar findet eine Verkehrs- und Drogenkontrolle zusammen mit einer Kreispolizeibehörde statt. Die Kolleginnen und Kollegen können dort sofort ausprobieren, was sie im Seminar gelernt haben. Dieses Vorgehen hat sich durchaus bewährt und wir haben das auch wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Ergebnisse bestätigen, dass unsere Veranstaltungen eine nachhaltige Wirkung bei den Polizeibeamtinnen und -beamten im Erkennen von Drogen im Straßenverkehr haben. So erhöhen wir auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Verkehrsunfallaufnahme die Beamtinnen und Beamten besser feststellen können, ob ein Verkehrsteilnehmer unter Drogen gestanden hat oder nicht. Gerade bei den Verkehrsunfällen muss die Drogenerkennung noch besser werden. Deshalb sind die Polizistinnen und Polizisten bei einem fünftägigen Seminar in der Regel an einem kompletten Tag beim Kontrolleinsatz. Trotzdem ist es bei der Unfallaufnahme nicht einfach, den Konsum von Drogen zu erfassen. Ein Schock kann die Einschätzung beispielswiese deutlich erschweren. Generell würde ich mir wünschen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen noch stärker geächtet wird.

POR Harald Mertens, LAFP NRW

© LAFP NRW

Welche Personengruppen erwischen Sie am häufigsten mit Drogen am Steuer und an welchen Indizien können die Verkehrspolizisten erkennen, dass jemand unter Drogeneinfluss unterwegs ist?

Im Grunde treffen wir alle Bevölkerungsschichten an. Das kann man nicht an Altersgruppen, Berufen oder Sonstigem festmachen. Natürlich ist die Präferenz für bestimmte Drogen in den Altersgruppen unterschiedlich. Junge Menschen haben häufig einen starken Bezug zu Cannabis. Sie finden jedoch in allen Schichten und Berufsgruppen Drogenkonsumenten, die am Straßenverkehr teilnehmen. Das wollen wir natürlich verhindern und bekämpfen. Der Alkoholkonsum wird in der Regel schon am Fahrverhalten und am Alkoholgeruch festgestellt. Auch die Umstände der Kontrolle und bestimmte Indizien können einen Hinweis auf einen möglichen Drogenkonsum geben.

§ 315c StGB (Auszug): Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.

Welche Strafen drohen Menschen, die unter Drogeneinfluss fahren?

Bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen bis zu 500 Euro Bußgeld. Sollten wir den Verkehrsteilnehmer wiederholt beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischen, dann kann ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro fällig werden. Zudem drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg beim ersten, zweiten und dritten Mal. Nach wiederholtem Verstoß kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und es kann zu einer Freiheitsstrafe kommen. Wer erwischt wird, muss auch die Kosten für die Blutuntersuchung übernehmen. Die Kosten für das Strafverfahren sind hingegen einkommensabhängig. AL (30.06.2017)

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