Den Versicherer gleich anrufen!
So handeln Sie als Gewerbetreibender im Schadensfall
Euros, Euros, Euros...
Bei der Gewerbeversicherunggehtes um viel Geld, © creativ collection Verlag GmbH
Wenn es in einem gewerblichen Gebäude brennt oder ein Unwetter Schäden verursacht, müssen die Unternehmer schnell handeln: Es gilt Beweise zu sichern und gemeinsam mit dem Versicherer möglichst rasch die Basis für eine Ersatzleistung zu schaffen. Wir geben im Gespräch mit Experten praktische Tipps, was dabei zu beachten ist.
Was tun, wenn es im Gewerbebetrieb gebrannt hat oder ein Unwetter Fabrikhallen verwüstet hat? Der Versicherungskunde sollte den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden. Ein Gericht legte in der Vergangenheit eine 14-Tagesfrist fest. „Bei einem Häuserbrand sollte es aber schon schneller gehen“, mahnt Christian Lübke, Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und ergänzt: „Wenn es brennt, dann sollte am besten gleich der zweite Anruf nach der Feuerwehr an den Versicherer gehen“. Dabei geht es noch nicht um formelle Nachweise oder Sachverhaltsdarstellungen. „Sie sollten einfach die Hand heben, sagen, dass etwas passiert ist!“, empfiehlt auch Michael Jander. Er ist Berater beim Bund versicherter Unternehmer (BVU) in Barbing bei Regensburg – einem Verband, der vor allem mittelständischen Unternehmern unabhängige Beratung in Versicherungsfragen bietet. Da der Versicherte zum Schadensnachweis verpflichtet ist, sollte er Fotos anfertigen. Den Schadensort muss er aber unberührt lassen, bis die Sachverständigen ihre Arbeit getan haben und die Räumlichkeiten oder das Grundstück wieder freigegeben sind.
Vorleistungen sind Verhandlungssache
Besonders bei Großschäden kann es lange dauern, bis alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Dann kommt es auf die konkrete wirtschaftliche Situation an, ob eventuell schon vor dem Abschluss der Untersuchungen Abschlagszahlungen von Seiten der Versicherungen gezahlt werden. Christian Lübke führt folgendes Beispiel an: Eine Kühlanlage im Hinterhaus ist abgebrannt, der Unternehmer könnte aber im Vorderhaus weiterarbeiten – aber nur wenn er Geld für ein neues Kühlgerät hat. „Wenn die Sach- und Rechtslage es hergibt, etwa Brandstiftung ausgeschlossen ist, können dann Abschlagszahlungen vorab geleistet werden.“
Christian Lübke
Pressesprecher, Gesamtverband der DeutschenVersicherungswirtschaft; Pressesprecher, © GDV
Gute Vorarbeit ist entscheidend
Die Grundlage für eine schnelle Abwicklung wird aber bereits vor dem Eintritt des Schadens gelegt, betont BVU-Mann Jander: Wenn von vornherein sauber gearbeitet wurde, die richtigen Versicherungen gewählt wurden, der Versicherungsnehmer alle nötigen Informationen bereitgestellt und alle Absprachen dokumentiert hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, das alles reibungslos funktioniert. „Schadensachbearbeiter müssen auch noch viele andere Schäden abwickeln“, meint Jander. „Sie haben kein Interesse an einer Verzögerung. Aber sie benötigen solide Entscheidungsgrundlagen, um sich auch selbst gegenüber ihren Vorgesetzten abzusichern.“
Sorgfältige Auswahl macht sich bezahlt
Am besten sollte man sich schon vor der Existenzgründung über die Risiken und den sinnvollen Umfang von Versicherungsschutz Gedanken machen und einen passenden Versicherer auswählen. Der BVU empfiehlt, dabei auf einige Kriterien besonders zu achten:
Ganz vorne steht die Regionalität: Kann ich auf eine Person zurückgreifen, die in meiner räumlichen Nähe wohnt? Ist der Vermittler schon lange aktiv oder macht er zumindest den glaubwürdigen Eindruck, dass er länger hier in der Region in diesem Bereich arbeiten wird? Und nicht zuletzt ist auch der menschliche Aspekt entscheidend: Komme ich mit der Person gut zurecht? Besteht eine solide, vertrauensvolle Gesprächsbasis? Schließlich kann es bei gravierenden Gebäudeschäden schnell um die unternehmerische Existenz gehen – da lohnt es sich, bei der Auswahl eines Versicherungspartners etwas mehr Zeit zu investieren.
Weitere Infos zum Thema Zivilcourage
Erste Hilfe per Anleitung
Einen Erste-Hilfe-Kurs hat fast jeder irgendwann einmal absolviert,...[mehr erfahren]
Ein Präzedenzfall unterlassener Hilfeleistung
Am frühen Morgen des 13. März 1964 fährt die junge New Yorkerin Kitty...[mehr erfahren]
Polizeibeamte als Trainer
In der Stadt und im Landkreis München gibt es seit mehr als 20 Jahren...[mehr erfahren]
Wie bewahrt man Kinder vor dem Ertrinken?
Nur etwa jedes zweite Kind kann nach der Grundschule sicher...[mehr erfahren]
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Zivilcourage
Tipps zur Vorbeugung und Deeskalation
Die Pöbelei in der Bahn, die Schlägerei vor der Disko, der nächtliche...[mehr erfahren]
Selbstbehauptungskurse für Kids in Bayern
Das Polizeipräsidium München bietet Selbstbehauptungs- und...[mehr erfahren]
Hinsehen, Handeln und Helfen
Böblingen, im Oktober 2023: Drei Bauarbeiter hören die Hilferufe...[mehr erfahren]
Abstimmung
Soll in Deutschland ein generelles Alkoholverbot bis 18 Jahre eingeführt werden (auch für Mischgetränke, Bier, Sekt,…)?
Polizeicartoons
Hier finden Sie noch mehr Cartoons.