Elektronische Sicherung
Bevor man zu elektronischen Sicherungen wie einer Alarmanlage greift, ist es meist sinnvoller, sich zunächst um eine gute mechanische Sicherung zu kümmern. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist eine gute Mechanik ideal, die um eine elektronische Lösung ergänzt wird. Hier sollte man Kosten und Nutzen abwägen.
Darauf sollten Sie bei der elektronischen Sicherung achten:
- Planung, Geräteauswahl, Installation und Wartung sollten nach den Normen DIN EN 50130, 50131, 50136 und DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) erfolgen.
- Planung, Installation und Wartung sollten nur von einem zertifizierten Errichter durchgeführt werden.
- Alle technischen Komponenten müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) für den Privatbereich sollten mindestens als „Grad II“ oder „Klasse A“ zertifiziert sein.
- Solche Anlagen machen nur Sinn, wenn sie mit einer Servicestelle verbunden sind, die bei Alarm rund um die Uhr darauf reagieren kann. In manchen Bundesländern kann man seine (zertifizierte) Anlage auch bei der Polizei aufschalten lassen.
- Lassen Sie sich vom Errichter eine Anlagenbeschreibung nach dem „Polizeilichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ ausstellen.
- Einbruchmeldeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden.
Mechatronische Türsysteme
Besonders wenn viele Personen Zugang zu einem Gebäude haben, können mechatronische Türsysteme und Verriegelungen sinnvoll sein, denn nach einem Schlüsselverlust muss hier nicht das Schloss ausgewechselt werden. Zugang erhält man bei diesen Systemen zum Beispiel über den eigenen Fingerabdruck.
Videoüberwachung
Im Rahmen eines stimmigen Einbruchs-Sicherheitskonzepts kann eine Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück Sinn machen. Wichtig ist jedoch, dass dabei Gesetze zu Datenschutzrechten (z. B. Recht am eigenen Bild, das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung) sowie straf- oder zivilrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
Darauf sollten Sie bei der Videoüberwachung achten:
- Lassen Sie sich juristisch beraten, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind!
- Eine Überwachung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn sie „verhältnismäßig“ ist, das heißt, wenn andere, einfachere, Möglichkeiten des Einbruchschutzes ausgeschöpft wurden.
- Auf die Überwachung muss explizit hingewiesen werden.
- Überwachen Sie nur nötige Bereiche und nur Bereiche auf Ihrem eigenen Grundstück. Die Überwachung von öffentlichen Bereichen durch Sie ist nicht zulässig.
- Löschen Sie die aufgezeichneten Daten regelmäßig.
- Die Planung, der Einbau und die Wartung der Anlage sollten nur durch eine Fachfirma vorgenommen werden, die DIN-geprüfte Materialien verwendet.
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