Fake-Anrufe bei der Polizei
Missbrauch von Notrufen ist strafbar
Viele Menschen wählen den Notruf ohne triftigen Grund
© Ralf Geithe/adobe.stock.com
Unter dem Notruf 110 gehen allein bei der Polizei Berlin jährlich 1,2 Millionen Anrufe ein. Aber nicht jeder dieser „Notfälle“ ist auch wirklich einer. Bei rund 300.000 Anrufen gibt es keinen Grund für einen Einsatz. Es handelt sich um Fake- oder Spaßanrufe – oder eben einfach um keinen Notruf: „Die lassen mich nicht mehr in die Kneipe“, „Es ist zu warm in meinem Schlafzimmer“ oder „Die backen hier jede Nacht Kekse, das stört total“ sind nur einige Beispiele. Was erst einmal lustig klingt, kann ernste Folgen haben. Nämlich dann, wenn durch diese Anrufe bei der Polizei Leitungen blockiert werden und echte Notfälle warten müssen. Michael Prinz, Leiter der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin, erklärt, wie die Polizei mit unnötigen Anrufen umgeht.
„Ich finde meine Fernsehzeitung nicht!“
„Die Anrufe können inhaltlich variieren – nichts ist unmöglich. Oft sind es Betrunkene, die stark alkoholisiert zum Beispiel darum bitten, nach Hause gefahren zu werden. Manchmal machen sich auch Schulkinder einen Scherz und rufen aus Spaß die Polizei. Auch wenn jemand eine behördliche Auskunft haben will, wird gerne die Polizei gerufen“, erklärt Michael Prinz. Es gebe auch Nächte, in denen ein einziger Anrufer über 100 Mal aus nichtigen Gründen den Notruf wähle. Aber auch dann müsse man das Telefonat entgegen nehmen. „Wir machen in solchen Fällen zwar klare Ansagen. Aber es kann ja sein, dass es beim 101. Mal tatsächlich ein Notruf ist.“ Durchgegriffen wird bei solch einem Verhalten trotzdem, denn nach Paragraf 145 Strafgesetzbuch ist der Missbrauch von Notrufen strafbar. So wurde im April 2017 ein Berliner zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er im Jahr 2016 rund 7.000 Mal die Polizei gerufen hatte – unter anderem, weil sein Kaninchen krank sei.
Vortäuschen von Straftaten
Es gibt aber auch Anrufer, die einen Unglücksfall oder eine Straftat vortäuschen. Michael Prinz: „Erst vor kurzem hat ein Anrufer behauptet, er hätte Personen mit Waffen an einer Schule gesehen. Ein anderer hat mit einer Bombe in einer Behinderteneinrichtung gedroht. Und wieder ein anderer berichtete, dass er beraubt und geschlagen worden sei – all das hat sich im Nachhinein als frei erfunden herausgestellt.“ Nachgehen muss die Polizei solchen Fällen trotzdem, vor allem, wenn der Anrufer glaubhaft wirkt. „Gerade wenn mit Terrorakten oder Amokläufen gedroht wird, können wir es uns nicht leisten, zu zögern. Dann werden sofort die Maßnahmen ergriffen, die in einem solchen Fall eben zu treffen sind“, betont Prinz. Diese Anrufer könnten aber im Nachhinein ermittelt werden – auch dann, wenn sie vermeintlich mit unterdrückter Nummer angerufen haben. „Das Vortäuschen einer schweren Straftat ist strafbar und wird konsequent verfolgt – das ist kein Kavaliersdelikt.“
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