Ganzheitliche Betrachtung und abgestimmtes Konzept
Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen
Effektiver Einbruchschutz funktioniert nur mit einem ganzheitlichen Konzept
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Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es viele. Aber welche sind die richtigen bzw. worauf müssen Gewerbetreibende achten, um möglichst umfassend gegen Einbrecher geschützt zu sein? Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Fachfirmen, so genannten Errichterfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Die Polizeilichen Beratungsstellen sind Ihnen bei der Auswahl behilflich.
Mechanisch und elektronisch sichern
Grundsätzlich ist bei allen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, dass die eingesetzten mechanischen und elektronischen Sicherungen aufeinander abgestimmt sein müssen. Genauso wichtig ist jedoch die alltägliche Umsetzung und Organisation aller Einbruchschutzmaßnahmen. Denn nur in Kombination mit einem achtsamen und sicherheitsbewussten Verhalten kann der gewünschte Sicherheitsstandard auch tatsächlich erreicht werden. Häufig ergeben sich jedoch auch bei ausreichender mechanischer und elektronischer Sicherung große Sicherheitslücken aufgrund organisatorischer Fehler. „Eine Sicherheitstür, die nicht abgeschlossen wird, Fenster, die auf Kipp stehen oder eine Einbruchmeldeanlage, die nicht scharf geschaltet wird, sind nicht zielführend“, betont Nicole Hören vom Präventionszentrum der Polizei Bremen. Denn im Sicherheitsbereich gilt: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das beinhaltet auch, dass die Organisation der beiden Sicherheitsbereiche gewährleistet sein sollte. Zudem müssen im Notfall die Verantwortlichkeiten feststehen.
Wichtig ist: Jedes zu sichernde Objekt muss individuell betrachtet werden und sollte auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sein. Die nachstehenden Empfehlungen sind daher nicht abschließend und können durch weitere Maßnahmen wie z. B. Videoüberwachung ergänzt werden.
Mechanische Sicherungen
Einbruchhemmende Türen, Tore, Fenster, Dachkuppeln, Rollläden und Rollgitter geprüft und zertifiziert nach DIN EN 1627:
Die genannten Elemente können in verschiedenen Widerstandsklassen (RC 1 bis RC 6) erworben und verbaut werden. Die sechs Widerstandsklassen spiegeln den Widerstandszeitwert wider, wobei RC 1 für die niedrigste und RC 6 für die höchste Widerstandsklasse steht. Grundsätzlich empfehlen wir für kleinere Betriebe mit geringen Werten RC 2 aufwärts und für größere Betriebe mit höheren Werten RC 3 und RC 4. Die Widerstandsklassen RC 5 und RC 6 bieten einen außerordentlichen Einbruchschutz. RC 5 ist etwa für Juweliere geeignet, RC 6 wird nur sehr selten eingesetzt.
Türen/Tore nach DIN EN 1627 und DIN TS 18194 (Tornorm):
Ab RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keine Schwachstellen aufweist. Einzelne Elemente wie Türblätter, Türrahmen, Türbänder oder Zusatzsicherungen können auch nachgerüstet werden, müssen aber sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Schließzylinder:
Eine einbruchhemmende Tür und ein einbruchhemmendes Schloss sind immer nur so gut, wie der eingesetzte Schließzylinder. Entsprechend sollte ein nach den Normen DIN 18252 bzw. EN 1303 geprüfter und darüber hinaus vom VdS Schadenverhütung zertifizierter Zylinder verbaut werden.
Gitter und Gittertüren, Kellerschachtroste:
Fenster von Lagerräumen, Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Türen können mit zusätzlichen einbruchhemmenden Gittern, Gittertüren oder Kellerschachtrosten nach DIN 18106 (ab RC 2) gesichert werden. Will man Gitterroste für Kellerschächte nachrüsten, kann man dies über spezielle Abhebesicherungen, die im Schacht verankert werden, tun.
Fenster/Dachkuppeln nach DIN EN 1627:
Ab RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist. Auch Fenster können nachgerüstet werden. Hier ist auf Bauteile zu achten, die der DIN-Norm 18104 Teil 1 und 2 entsprechen. Zusätzlich sind abschließbare Fenstergriffe nötig. Eine Nachrüstung von Dachkuppeln ist häufig nicht möglich – hier sollte auf der Innenseite ein einbruchhemmendes Gitter angebracht werden.
Schaufenster nach DIN EN 356:
Schaufenster sollten mit einer angriffshemmenden Verglasung nach DIN EN 356, (mindestens P4A) und zusätzlich mit einbruchhemmenden Rollläden oder Gittern gesichert werden. Nicole Hören rät daher: „Schaufenster sollten möglichst nicht bis auf den Boden gehen, sondern über einen stabilen Sockel verfügen, damit Diebe nicht ungehindert mit einem Fahrzeug in das Schaufenster hineinfahren können.“
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