Kein Raum für Rechtsextreme
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Polizeipräsident Gregor Lange Polizeipräsident hat die Sonderkommission eingerichtet
© Polizei Dortmund
Dortmund gemeinsam gegen Rechts
Ein wichtiges Anliegen der Polizei ist außerdem, den Ruf der Stadt Dortmund, insbesondere des Stadtteils Dorstfeld, wieder herzustellen. Durch diverse Medienberichte habe dieser sehr gelitten. „Die Wahrnehmung der Bevölkerung sowohl in Dortmund als auch in ganz NRW ist, dass Dortmund eine Stadt ist, die nur schwer Sicherheit gewährleisten kann. Wir wollen mit unserer verstärkten Präsenz und unserem massiven Vorgehen ein Zeichen setzen und zeigen, dass etwas unternommen wird“, kommentierte der damalige Polizeiführer Walter Kemper. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei solle wieder wachsen. Dazu wurde unter anderem eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der sich Bürgerinnen und Bürger melden können, wenn sie Beobachtungen rund um die rechte Szene machen und unter der sie mitteilen können, wenn sie Probleme mit rechtsextremistischen Personen haben. „Auch wenn es sich um vermeintliche Kleinigkeiten handelt, wie etwa Lärmbelästigungen oder dass etwa ein Kampfhund nicht angeleint spazieren geführt wird, würden wir uns wünschen, dass die Bevölkerung uns unterstützt und uns hier entsprechende Hinweise gibt“, so Walter Kemper.
Rechtsextremismus ist gesamtgesellschaftliches Problem
Die Dortmunder Polizei macht deutlich, dass Rechtsextremismus ein gesamtgesellschaftliches Problem und damit mehr als strafbares und verbotenes Verhalten ist. Hier gehe es vor allem um Einstellungen, Werteverständnis und Anschauungen. Dies sei mit politischen und nicht mit polizeilichen Mitteln zu lösen. In der Verantwortung stehen deshalb in erster Linie Erziehung, Schule, Jugendarbeit und Prävention. Polizeiliches Eingreifen sei nur zulässig und geboten, wenn der Inhalt und die Art und Weise des rechtsextremistischen Auftretens gegen Recht und Gesetz verstoßen. Die Dortmunder Polizei tue diesbezüglich alles, wofür sie zuständig und rechtlich befugt ist: Sie verhindert und verfolgt Straftaten und sie schützt friedliche Versammlungen. Dabei geht sie zum Schutz unseres demokratischen Rechtsstaates an die Grenze der Belastbarkeit.
KL (21.07.2017)
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