< Abmahnungen gehören nicht in den Müll!

Ein Ordner für alle Fälle

Ein Einbruch, ein Unfall, ein Todesfall: Unvorhergesehene Ereignisse stellen ein Leben schlagartig auf den Kopf – ob als Betroffener oder Angehöriger. Mit einem Notfallordner, der wichtige Dokumente enthält, kann man vorsorgen.

Kriminalhauptkommissar und Ratgeber-Autor Horst Brauser aus Detmold

Brauser & Eck Verlag

Vollmachten ausstellen

Kriminalhauptkommissar Brauser nennt ein Beispiel, bei dem es wichtig ist, eine Vollmacht zu haben: „Die Eltern haben einen Autounfall, der Vater stirbt, die Mutter kommt mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus und direkt danach in ein Pflegeheim. Sie kann sich nicht mehr äußern. Das Ganze müsste irgendwie abgewickelt werden, was aber nur möglich ist, wenn das Kind eine Vollmacht hat und weiß, wo der Ordner mit den Unterlagen steht.“ Gibt es keine offizielle Vollmacht, kann das örtliche Familiengericht eingeschaltet werden, das dem Betreffenden eine staatliche Betreuung verordnet. „Es ist ein großer Irrglaube, wenn man meint, man könne im Notfall für den Ehepartner oder die Eltern handeln.“ Der Kriminalhauptkommissar rät zur schriftlichen Bevollmächtigung. Ansonsten gilt, dass jeder nur für sich selbst entscheiden darf – im Zweifel tut dies ein staatlich eingesetzter Vormund. Wichtig ist eine Vollmacht auch deshalb, damit die Polizei den Angehörigen den Unfallschaden zur Weiterleitung an die Versicherung melden kann. Liegt keine Bevollmächtigung vor, darf die Polizei die Daten nicht an die Kinder weitergeben.

Fahrrad-Diebstahl und Auto-Aufbruch

Ein Notfall-Ordner oder eine -CD kann auch einem selbst helfen. Zum Beispiel, wenn man bestohlen wurde. In den Ordner gehören: eine Hausratliste mit dem Nachweis über besondere Gegenstände wie Schmuck, Bilder, Handy, Nootebook, Fahrrad und Heimwerker-Maschinen und Elektrogeräte. Die Artikel sollten mit folgenden Informationen aufgelistet werden:

  • genaue Marken- und Typ-Bezeichnung
  • Ausstattung (zum Beispiel beim Fahrrad die Gangschaltung und die Bremse)
  • Kaufdatum und -preis, am besten mittels einer Kopie des Kaufbelegs oder Expertise von Fachleuten, zum Beispiel von einem Juwelier
  • Fotos der Gegenstände
  • Rahmen- oder Seriennummern

Jedes Gerät hat eine Nummer. Bei Handys ist es zum Beispiel die International Mobile Station Equipment Identity (IMEI), eine eindeutige 15-stellige Seriennummer, mit der jedes GSM- oder UMTS-Gerät eindeutig identifiziert werden kann. 

Hintergrund der Auflistung der Nummern im Notfallordner ist, dass die Polizei das gestohlene Gerät in den Fahndungscomputer aufnimmt. „Und das kann sie nur mit einer Nummer“, sagt Horst Brauser. Eine Beschreibung wie „Handy Marke Samsung“ reicht nicht. „Es muss schon heißen: Handy, Marke Samsung, IMEI-Nummer 4711...“ Wird das gestohlene Handy zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt, kann es anhand der Identifikationsnummer einer Straftat aber auch dem Besitzer zugeordnet werden. 

Die Nummerierung gilt auch für Fahrräder: Jedes Rad hat eine Rahmennummer. Man findet sie meist unterhalb des Tretlagers am Rahmen. „Mit allen vorhandenen Daten kann ich im Schadensfall einen besseren Nachweis gegenüber meiner Versicherung darstellen“, sagt Horst Brauser. Auch beim eigenen Fahrzeug sollte man darauf achten, dass die elektronischen Geräte darin, wie Radio oder Navi, in die Hausratsliste aufgenommen werden.

Körperverletzung und Arbeitsunfähigkeit

Verletzungen am Körper können den Geschädigten wirtschaftlich beeinflussen: Man kann vorerst nicht arbeiten, ist vielleicht sogar auf Dauer berufsunfähig. Was ist zu tun?

  • Strafanzeige bei der Polizei stellen
  • Versicherungen benachrichtigen, zum Beispiel Unfallversicherung und private Krankenversicherung
  • Zivilrechtliche Schritte einleiten: Anspruch auf Schmerzensgeld oder bei dauerhaftem Schaden auf eine Rente
  • Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz prüfen

Sollte man nicht mehr selbst agieren können, ist auch hier eine Vollmacht für eine Vertrauensperson wichtig. Vordrucke gibt es im Internet, zum Beispiel beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen. Bankvollmachten müssen immer vom entsprechenden Geldinstitut ausgestellt werden.

Weitere Informationen zu den Themen Einbruchschutz und Überfall finden Sie hier auch als PDF- Downloads.

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