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Anonym Anzeige erstatten – ja oder nein?

Manche Menschen, die von einer Straftat wissen und den Täter oder die Täterin bestraft sehen wollen, wollen bei einer Anzeige nicht ihre Identität preisgeben. Sie fürchten Racheaktionen der von ihnen beschuldigten Person. Ist in einem solchen Fall eine anonyme Anzeige eine gute Alternative? Oder gibt es bessere Lösungen?

Anonym Anzeige erstatten – so geht‘s

  • Melden Sie Ihre Beobachtungen über das Telefon, ohne Ihren Namen zu nennen. Sie können Ihren Verdacht jedoch mitteilen. Beachten Sie: Bei einer telefonischen Anzeige kann man Ihre Telefonnummer sehen, wenn Sie keine Rufnummernunterdrückung nutzen.
  • Auch ein anonymer Hinweis per Brief ist möglich, den Sie natürlich ohne Absender einstecken.
  • Eine anonyme Online-Anzeige ist schwieriger. Die Formulare von Onlinewachen verlangen üblicherweise Informationen zur eigenen Person. Auch über die IP-Adresse des absendenden Computers kann die Polizei recherchieren, von welchem Gerät die Anzeige erfolgt ist.

Unterschied bei Strafanzeige und Strafantrag

Dabei wird zwischen Strafanzeige und Strafantrag unterschieden: Ein Verfahren kommt in Gang, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erhält. Das kann ohne den Anstoß von außen geschehen, wenn die Polizei etwa die Spuren eines Einbruchs bemerkt, oder dadurch, dass eine Strafanzeige erstattet wird. Die Strafanzeige ist eine reine Tatsachenmitteilung: Ein Bürger oder eine Bürgerin informiert die Polizei über einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Die Ermittlungsbehörden müssen dem nachgehen, wenn sie die Belege für stichhaltig erachten. Im deutschen Recht gibt es jedoch auch Delikte, die nur auf Antrag des Opfers verfolgt und bestraft werden. Dazu gehören etwa Hausfriedensbruch, üble Nachrede und Beleidigung, aber auch die Verletzung des Steuergeheimnisses. Dafür müssen Sie einen Strafantrag stellen. Der Strafantrag ist also eine schriftliche Erklärung, dass man die Strafverfolgung in einem bestimmten Fall ausdrücklich wünscht. Deshalb kann eine Strafanzeige anonym erfolgen, ein Strafantrag jedoch nicht.

Anonymisierung über die Anwaltskanzlei

Statt eine anonyme Anzeige zu stellen, kann es im Einzelfall besser sein, der Polizei bei der Anzeigenerstattung Ihre Sorge vor einer Bedrohung mitzuteilen. Dann können Ihr Name und Ihre Adresse geheim gehalten werden. Das geschieht so: Sie geben statt Ihrer Privatadresse die Adresse Ihres Anwaltsbüros an. Bei schwerwiegenden Fällen kann die Polizei auch eine Zustelladresse einrichten. Die Folge: In den Akten, die auch die Anwälte der beschuldigten Personen einsehen, wird Ihr Name nicht genannt. Es ist jedoch nicht möglich, während eines gesamten Verfahrens anonym zu bleiben. Während des Ermittlungsverfahrens können Angaben noch vertraulich behandelt werden, aber spätestens in einer gerichtlichen Hauptverhandlung muss ein Zeuge oder eine Zeugin namentlich benannt werden. WL (30.09.2022)

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