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Verbote von Rockerclubs in Deutschland

In der Populärkultur werden Rocker immer wieder romantisiert. Man verbindet mit ihnen Attribute wie Unangepasstheit, einen auf Motorrädern ausgelebten Freiheitsdrang und archaische Männlichkeit. Doch vielen Bürgern und Bürgerinnen sind die Rockerbanden der Gegenwart nicht geheuer. Tatsächlich fallen diese Gruppierungen immer wieder durch Straftaten oder sogar durch organisierte Kriminalität auf.

Illegale Geschäfte und Organisierte Kriminalität


Die Hells Angels gelten als Vorbild für alle nachfolgenden Rockerclubs

© Giuseppe Antonio Pec/stock.adobe.com

 

In der Populärkultur werden Rocker immer wieder romantisiert. Man verbindet mit ihnen Attribute wie Unangepasstheit, einen auf Motorrädern ausgelebten Freiheitsdrang und archaische Männlichkeit. Doch vielen Bürgern und Bürgerinnen sind die Rockerbanden der Gegenwart nicht geheuer. Tatsächlich fallen diese Gruppierungen immer wieder durch Straftaten oder sogar durch organisierte Kriminalität auf.

Verbot wegen schwerer Straftaten

Mitte September 2022 wurde die Rockergruppe „United Tribunes“ verboten. Vorausgegangen waren zahlreiche Razzien in verschieden Objekten, die der Gruppierung zugeschrieben werden. Die „United Tribunes“, zu der bundesweit etwa 100 Mitglieder gezählt werden, galt neben den rockerähnlichen „Black Jackets“ als eine der mächtigsten Gruppierungen in Deutschland. Sie wurde 2004 von einem ehemaligen bosnischen Boxer in Baden-Württemberg gegründet, der gemeinsam mit anderen Personen aus dem Türsteher-, Rocker- und Rotlichtmilieu zwei Bordelle eröffnet hat. Den „United Tribunes“ werfen die Ermittlungsbehörden zahlreiche schwere Straftaten wie versuchte Tötungsverbrechen, Menschenhandel und Sexualdelikte vor. „Wir müssen als Rechtsstaat sehr deutlich zeigen, dass wir Gruppierungen, von denen so schwere Straftaten ausgehen, nicht dulden. Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert, von dem wir in genau diesen Fällen Gebrauch machen“, kommentierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Durchsuchungen und das Verbot der „United Tribunes“. Immer wieder hat es in den vergangenen Jahren Verbote von Rockerclubs gegeben. Zuletzt wurden 2021 zwei lokale Clubs der Bandidos verboten. Bei den Ermittlungsverfahren gegen Rockerclubs sowie einzelne ihrer Mitglieder wird immer wieder festgestellt, dass die Clubs mit anderen Gruppierungen der organisierten Kriminalität zusammenarbeiten.

Ein Hollywoodfilm machte Rockerclubs populär

Die Geschichte der Rockergruppen beginnt im Jahr 1945. Kriegsheimkehrer der U.S. Air Force bildeten die „Pissed Off Bastards of Bloomington“, die sich später in „Hells Angels Mortorcycle Club“ umbenannten. Diese Gruppe mit ihren spezifischen Merkmalen und Ritualen bildete das Vorbild für alle nachfolgenden Rockerclubs. Schon sehr früh kriminalisierten sich diese Gruppen, so dass sie als „Outlaw Motorcycle Gang (OMCG)“ bezeichnet wurden. Bekannt und gefürchtet wurden diese Gangs auch durch Schlägereien, die sie untereinander austrugen. Dramatisiert wurde das in dem Film „The Wild One“ von 1953 mit Marlon Brando. Die deutschen Rockergruppen orientieren sich stark an ihren amerikanischen Vorbildern. Genau wie diese sind sie stark hierarchisch organisiert, es gibt strenge Regeln mit drastischen Strafandrohungen bei Regelverstößen. Die kleinste Organisationseinheit ist der Ortsverein, der meist als Charter oder Chapter bezeichnet wird. In Deutschland gibt es rund 650 Chapter/Chapter mit ungefähr 8.500 Mitgliedern. Die bekanntesten Clubs sind die „Hells Angels“ oder die „Bandidos“. In ihrer Stadt oder Region sind diese Gruppierungen zwar mehr oder weniger unabhängig, doch sie sind national und international stark mit anderen Gruppierungen ihrer Organisation vernetzt. Laut BKA stellen diese Bindungen ein großes Potenzial für eine kriminelle Nutzung dar. Die mehr oder weniger legalen Geschäftsaktivitäten der Rockervereine konzentrieren sich vor allem auf das Sicherheitsgewerbe, den Rotlichtbereich und auf Tattooshops.

In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Rockerclubs wegen ihrer kriminellen Aktivitäten verboten

© Bundeskriminalamt

Brutale Auseinandersetzungen zwischen den Clubs

Gegenüber konkurrierenden Clubs werden Macht- und Territorialinteressen mit hoher krimineller Energie durchgesetzt. Auch die „United Tribunes“ sollen einen Großteil ihrer schweren Straftaten im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen innerhalb der Rockerszene begangen haben, vor allem mit den „Hells Angels“. „Rockerkriminalität ist von großer Brutalität geprägt", formuliert es Innenministerin Faeser bei Twitter. Konflikte in diesem Milieu gefährdeten immer wieder völlig unbeteiligte Menschen. Das BKA bestätigt diese Einschätzung. Ein Großteil der Straftaten läge im Bereich der Rohheitsdelikte. Dazu gehören einfache und gefährliche Körperverletzung oder (räuberische) Erpressung und Bedrohung. Massive Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten sind dabei eher die Regel als die Ausnahme. Häufig kommen auch Stich- und Schusswaffen in den Auseinandersetzungen zum Einsatz. Die Gewalt kann sich hochschaukeln bis hin zu vorsätzlichen Tötungen. Das dabei unter Umständen auch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, wird billigend in Kauf genommen. Teilweise sind die Straftaten der Rockerclubs der Organisierten Kriminalität zuzuordnen. Meist geht es dabei um den Rauschgifthandel. Doch es gibt ein erhebliches Dunkelfeld, denn der Verhaltenskodex der Rockergruppierungen verbiete die Zusammenarbeite mit Ermittlungsbehörden. Neben der nicht vorhanden Aussagebereitschaft der Mitglieder führen auch die Einschüchterungen und Bedrohungen von Zeugen dazu, das die kriminellen Delikte der Clubs den Strafverfolgungsbehörden nur zu einem kleinen Teil bekannt werden.

 

TE (28.10.2022)

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