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Kinder besser vor Missbrauch schützen

Die schweren Fälle von Kindesmissbrauch, die im nordrhein-westfälischen Lügde und Münster ans Licht gekommen sind, haben in der Politik erneut für Aufruhr gesorgt. Prof. Dr. Ludwig Salgo lehrt als Seniorprofessor am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main und ist dort außerplanmäßiger Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft. Er setzt sich seit vielen Jahren für Kinderrechte ein, unter anderem in der Kinderschutzkommission des Bundestages. Im Interview mit PolizeiDeinPartner erklärt er, warum härtere Strafen für Täter alleine nicht ausreichen.

Wenn die Strafen nun erhöht werden, wird dann nicht mit noch härteren Bandagen gekämpft – und eine Verurteilung noch schwieriger?

Die Strafverfahren werden sicher herausfordernder. Es geht schließlich um lange Haftstrafen. Da wird sicherlich mehr gekämpft. Aber es kommt ein zweiter Punkt hinzu, nämlich: Wie gehen wir mit minderjährigen Opferzeugen um? Wie schützen wir sie? Wir haben eigentlich in der Strafprozessordnung verschiedene Vorkehrungen zum Opferschutz, die aber oft nicht angewandt werden, weil sie fehleranfällig sind.

Prof. Dr. Ludwig Salgo

© privat

Das heißt, es könnten dabei Fehler passieren, die dann von einer höheren Instanz gerügt werden – was der Gegenseite dann möglicherweise in die Hände spielt. Wir müssen daher Richter und Staatsanwälte, die in diesem Bereich mit diesen Opferschutzmaßnahmen arbeiten sollen, besser schulen, damit sie zum Beispiel eine einmalige Video-Vernehmung des Kindes sowohl kindgerecht, aber auch gerichtsfest durchführen können. Es gibt viele Möglichkeiten, Kinder in der Hauptverhandlung bei Gericht zu schützen – etwa ihre Vernehmung, wo nur möglich, zu vermeiden – aber diese Möglichkeiten müssten noch besser ausgeschöpft werden. Ein weiteres Problem: Die Kinder haben natürlich schon akuten Schutzbedarf, längst bevor es zum Hauptverfahren kommt. Das kann zum Teil aber sehr lange dauern. Die Jugendämter und die Familiengerichte müssen bei Involvierung von Eltern oder anderen in der Familie auftretenden Gefährdern schon vorher Entscheidungen zum Wohl des Kindes treffen. Der den Schutz des Kindes gewährleistende Elternteil oder Jugendämter bekommen aber manchmal Hinweise von Ermittlungsbehörden, sie dürften die Zeugen nicht durch Maßnahmen wie Therapien beeinflussen. Aber es kann ja nicht sein, dass diese traumatisierten Kinder so lange keine Behandlung oder andere Hilfen bekommen dürfen bis ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt. Hier brauchen wir eine kluge Strategie, um konfligierende Interessen in Einklang zu bringen.

 

Wie ist denn die aktuelle Situation bei den Jugendämtern, bei Gutachtern oder auch vor Gericht, wenn es um das Thema Kindesmissbrauch geht?

Es geht hier um eine strukturelle Fragen, die sich für alle, die damit zu tun haben, stellen: Bringt man, wenn man in diese Arbeitsfelder eintritt, als Polizist, als Sozialarbeiter, als Richter, als Gutachter oder als Verfahrensbeistand die benötigte Qualifikation mit, um in diesem sehr komplexen Arbeitsfeld zurechtzukommen? Das ist häufig nicht der Fall. Nicht jeder Sozialarbeiter hat automatisch mit Kinderschutz zu tun und bringt bereits Kenntnisse aus seiner Hochschulausbildung mit. Und man kann Jura studiert haben, ohne jemals vom Kindschaftsrecht oder vom Kinder- und Jugendhilferecht gehört zu haben. Allzu oft ist es dann für den Anfänger in der Familiengerichtsbarkeit training-on-the-job. Dabei ist es wichtig, bestimmte Kompetenzen schon in den Hochschulen zu vermitteln. Wir müssen dieses Thema dort stärker machen und auch dort schon interdisziplinär vermitteln. Weil man in und mit seiner Disziplin allein nicht viel machen kann. All diese Berufe sind wichtig, um Missbrauch zu erkennen, diesen zu stoppen, die Kinder zu schützen, Hilfen und Therapien zu ermöglichen und gegen die Täter vorzugehen. Dazu kommt: Bei den Jugendämtern und auch im allgemeinen Sozialdienst haben wir sowieso schon eine extrem hohe Arbeitsbelastung. Es gibt zudem keine Fachaufsicht über die Jugendämter in Deutschland, es gibt keine einheitlichen Standards. Es gibt kein einheitliches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung, keine einheitlichen Schutzbögen zum Beispiel. Die Jugendämter haben meist auch keine interne juristische Unterstützung, die sie zur Beurteilung solcher Fälle wie auch zur Unterstützung in den Verfahren vor dem Familiengericht aber dringend bräuchten. Dazu kommt dann noch die psychische Belastung durch solche Fälle, auch für alle professionell Beteiligten: Die Dinge, die man sieht und hört, nimmt man mit nach Hause. Das heißt, wir müssen allen Fachkräften, die mit solchen Fällen betraut sind, auch die Möglichkeit zur Supervision geben. Es geht um langfristige und weichenstellende Entscheidungen, oft mit schwierigen Prognosen. Das ist eine hohe Verantwortung. Und das belastet sehr. Wenn man große strukturelle Problem hat, hilft es nicht, an einzelnen Schrauben zu drehen, sondern es braucht ein abgestimmtes Verfahren zwischen all denen, die sich mit diesem Thema befassen.

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