Die Polizei auf Facebook und Twitter
Nach bestem Wissen und Gewissen
Ein Regelwerk hat er bei Übernahme der Aufgabe nicht bekommen. Was er veröffentlicht, steht ihm frei. „Ich achte immer darauf, dass ich die Inhalte abwechslungsreich gestalte und sie interessant für die Community sind.“ Meist sind es Zeugenaufrufe, Warnmeldungen oder Präventionstipps. „Besonders viele Reaktionen bekommen wir auf Inhalte, die etwas mit Tieren zu tun haben“, berichtet Wörner von seinen Erfahrungen. Vor allem bei Facebook kommt es immer wieder vor, dass Nutzer auf der Seite des Präsidiums provozierende Kommentare veröffentlichen, die nicht selten rassistisch oder beleidigend sind. In dem Fall macht der Polizeihauptkommissar kurzen Prozess: „Diese werden nicht gelöscht, sondern verborgen. Dann kann sie nur noch der Urheber sehen.“ Gleiches gilt für werbliche Inhalte. „Wenn jemand regelmäßig unangebrachte Kommentare veröffentlicht, wird die Person in letzter Instanz auch blockiert.“
Bildrechte und Datenschutz
Jemanden frontal zu fotografieren und dieses Bild einfach bei Twitter oder Facebook hochzuladen, ist nicht erlaubt. In Deutschland hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und muss um Erlaubnis gefragt werden, bevor man sein Foto veröffentlicht. „Gesichter von abgebildeten Personen müssen daher durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden oder man muss zuvor eine schriftliche Erlaubnis einholen“, erklärt Thomas Wörner. Zur Fahndung nach Tatverdächtigen werden die Social Media-Accounts in Stuttgart nicht genutzt. „Andere Polizeipräsidien veröffentlichen gelegentlich Fotos von gesuchten Personen. Wir machen das hier nicht.“ Denn die Daten werden nicht nur in Deutschland gespeichert, sondern auch auf den Servern von Facebook und Twitter in den USA. „Dadurch haben wir nicht mehr die vollständige Kontrolle über das Material.“ Bei jedem hochgeladenen Bild muss er auch auf das Copyright achten, sofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Dieses muss urheberrechtsfrei oder vom Urheber freigegeben sein.
Seriöse Polizei-Accounts erkennen:
- Es ist ein Impressum vorhanden, sowohl bei Facebook als auch bei Twitter.
- Es existiert ein Link auf die Webseite der Polizei.
- Es werden keine persönlichen Daten preisgegeben.
- Bei Twitter zeigt ein weißes Häkchen auf blauem Grund einen „verifizierten Account“ an.
Ein reger Austausch
Auf die Frage, wer der klassische Facebook-Fan oder der typische Twitter-Follower der Stuttgarter Polizei ist, kann Wörner nur eine ungefähre Einschätzung geben: „Unsere Hauptzielgruppe ist vermutlich zwischen 20 und 40 Jahre alt. In der Mehrheit sind es natürlich Menschen, die in und um Stuttgart herum leben – und sich darüber informieren möchten, was in ihrer Stadt und der Umgebung passiert.“ Über Twitter erreichen ihn überwiegend Nachfragen zu aktuellen Geschehnissen. „Meist sind es Fragen zur Verkehrssituation. Oft melden sich aber auch Menschen, die irgendwo einen Hubschrauber sehen und sich erkundigen, was da genau los ist.“ Über Facebook nehmen die Bürgerinnen und Bürger vor allem dann Kontakt zur Polizei auf, wenn ihnen im Netz etwas aufgefallen ist, was ihnen komisch vorkommt, berichtet der Polizeihauptkommissar: „Häufig handelt es sich um Hinweise oder Fragen zu Online-Inhalten. Wenn man Bilder oder Kommentare von Personen oder in Gruppen sieht und nachfragen möchte, ob sowas erlaubt ist.“ Meist geht es dabei um Themen wie Pädophilie, Extremismus oder auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Meldungen gibt er an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weiter. Was in den Sozialen Medien nichts verloren hat, sind Anzeigen oder Notrufe. Dafür sollte man auch im digitalen Zeitalter immer zum Telefonhörer greifen und die „110“ (Polizei) oder „112“ (Feuerwehr, Rettungsdienste) wählen.
MW (30.06.2017)
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