Der Einsatz von V-Männern
NPD-Verbot an V-Männern gescheitert
Weil die NPD undemokratische und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, gab es in der Vergangenheit mehrfach die Forderung, sie als Partei zu verbieten. Die Verfahren dazu fanden von 2001 bis 2003 sowie von 2013 bis 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Beim ersten Verfahren sorgte der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene für viel Diskussionsbedarf. Während Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat betonten, die bezahlten Informanten des Staates würden nicht zur Radikalisierung der Partei beitragen und sich im Hintergrund halten, wurde genau dies von mehreren Richtern am Bundesverfassungsgericht anders eingeschätzt. Auch war herausgekommen, dass sich die Beweise gegen die NPD teilweise auf Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützten. Daher wurde der Antrag auf ein Verbot der NPD wegen Verfahrensfehlern eingestellt.
V-Männer „abgeschaltet“
Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im Jahr 2011 wurden von Politik und Öffentlichkeit erneut Forderungen gestellt, die NPD zu verbieten. Auch die Rolle von V-Männern geriet dabei erneut in die Kritik, da die Taten der Terroristen trotz des Einsatzes von V-Männern in der rechtsextremen Szene unentdeckt blieben. Der Bundesrat nahm am 14. Dezember 2012 einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD. Diesmal sollte sichergestellt werden, dass das Verfahren nicht daran scheitert, dass sämtliche Beweise von V-Männern erbracht werden. Dafür forderte das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat im März 2015 dazu auf, Beweise vorzulegen, dass alle Tätigkeiten von V-Personen in den Parteigremien der NPD „abgeschaltet“ wurden und auch kein Kontakt mehr zu ihnen besteht. Um die abgeschalteten V-Leute vor Racheakten seitens der NPD zu schützen, wurden ihre Namen in den Beweisprotokollen geschwärzt. Nach Vorlage der Beweise im Mai 2015 wurden die Verhandlungen im Dezember 2015 eröffnet. Im Januar 2017 verkündete das Bundesverfassungsgericht das abschließende Urteil: Darin erklärt es die Ziele der NPD zwar für verfassungsfeindlich, lehnt aber den Verbotsantrag ab. Die Begründung: Für ein Parteiverbot sei die NPD einfach nicht erfolgreich genug. Auch wenn das NPD-Verbotsverfahren damit erneut gescheitert ist, hat der Prozess immerhin für Klarheit in Bezug auf V-Männer in der rechtsextremen Szene gesorgt. Ihr Einsatz wurde nachhaltig eingestellt.
FL (29.09.2017)
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