Vorsicht Kamera!
Offene Überwachung nur mit klaren Hinweiszeichen
Beim Kameraeinsatz muss natürlich noch ein weiterer Aspekt beachtet werden: Das Einverständnis der Mitarbeiter. „Eine offene, erkennbare Überwachung in Kaufhäusern, Banken oder Tiefgaragen ist im Prinzip problemlos möglich“, erklärt Dr. Frank Hahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Allerdings nur zur Wahrnehmung berechtigter Sicherheitsinteressen des Unternehmers – etwa zum Schutz gegen Ladendiebstahl. „Die Überwachung muss aber deutlich erkennbar gemacht werden, z. B. durch Piktogramme oder Warnhinweise.“
Sobald auch Mitarbeiter gefilmt werden – was in der Regel in Verkaufsräumen der Fall ist – muss in Unternehmen mit einem Betriebsrat auch dessen Zustimmung eingeholt werden, betont Rechtsexperte Hahn. Im Konfliktfall kann eine Einigungsstelle angerufen werden. In einem außergerichtlichen Verfahren, meistens unter Vorsitz eines Arbeitsrichters, wird dann darüber verhandelt. „Zumeist wird die Überwachung dann doch erlaubt, allerdings unter Auflagen“, berichtet Anwalt Hahn aus der Praxis. „So dürfen die Bilder dann nicht als Begründung für Abmahnungen von Mitarbeitern herhalten, die in einer Ecke beim Rauchen einer Zigarette oder Plaudern gefilmt werden“.
Verdeckte Überwachung als klare Ausnahme
Eine verdeckte Überwachung ist, so Arbeitsrechtler Frank Hahn, nur kurzfristig als Maßnahme gegen Straftaten erlaubt, und zwar dann, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht greifen. Wenn ein Arbeitgeber merkt, dass in einer Werkshalle immer wieder Kleinteile verschwinden, muss er zunächst Taschenkontrollen durchführen oder Detektive einsetzen. Erst wenn das zu keinem Ergebnis geführt hat, darf eine verdeckte Kamera installiert werden – aber nur für einen begrenzten Zeitraum, etwa ein oder zwei Wochen. Auch in diesem Fall ist es aber erforderlich, im Vorfeld die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen oder auch für die Mitarbeiter erkennbar zu machen, dass möglicherweise zeitlich begrenzte Videoüberwachungen durchgeführt werden. In jedem Fall absolut tabu für eine Überwachung sind übrigens Privaträume wie Toiletten, Waschräume oder Umkleideräume. Auch bei akutem Verdacht dürfen Kameras hier nicht eingesetzt werden, es überwiegt stets der Persönlichkeitsschutz der Mitarbeiter.
Haltet den Wurmdieb
Konkrete Beispiele für betriebliche Übereinkünfte zur Kameraüberwachung kennt Andreas Schwartz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lübeck, aus seiner arbeitsrechtlichen Praxis zur Genüge. Seiner Beobachtung nach funktionieren diese auch meist, wenn der Rahmen vorab klar festgelegt wurde.
Allerdings kommt es auch immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Kündigungen, in denen Kamerabilder als Beweismittel dienen. Schwartz erinnert sich an den Fall einer Mitarbeiterin eines Supermarkts: „Es wurde vermutet, dass die Angestellte Waren mit nach Hause genommen und über e-Bay versteigert hatte“, so der Anwalt. Der Arbeitgeber setzte eine verdeckte Kamera ein, der Verdacht bestätigte sich. Die Kündigung auf Basis der Videobilder wurde angefochten – doch das Arbeitsgericht entschied, dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorgelegen hatte. In einem weiteren Fall ging es um eine kleine Kette von Läden für Angelbedarf. „Ein einzelner Mitarbeiter führte eine Filiale“, berichtet Schwartz, „Er hat dort lebendige Wattwürmer verkauft, allerdings war fraglich, ob die Abrechnung auch korrekt lief“. Der Inhaber der Kette nahm eine Kameraüberwachung vor, die Auswertung wurde als Begründung der Kündigung herangezogen. Vor Gericht wurde darüber gestritten, ob die Abwägung zwischen persönlichen Rechten des Mitarbeiters und den Interessen des Arbeitgebers korrekt vorgenommen war. Das Urteil gab dem Unternehmen Recht, der Wurmdieb musste gehen.
Kurztipps
![](/typo3temp/assets/_processed_/1/c/csm_2022_0084_01_773c2adfc0.jpg)
Das sollten Sie beachten, wenn Sie in der Öffentlichkeit eine...
![](/typo3temp/assets/_processed_/9/e/csm_2022_0008_01_3be094f6ce.jpg)
Darauf sollten sie achten, wenn der Unterricht Ihrer Kinder zuhause...
![](/typo3temp/assets/_processed_/5/e/csm_2022_0001_01_b775abb284.jpg)
So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie in ihrem Umfeld einen...
![](/typo3temp/assets/_processed_/d/d/csm_2021_0131_01_a41d418e34.jpg)
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Kinder oder Schüler vor...
![](/typo3temp/assets/_processed_/a/5/csm_sicheres-online-dating_b025cf8cbb.jpg)
Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.
![](/typo3temp/assets/_processed_/9/8/csm_gefahren-beim-baden_cd84016232.jpg)
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in offenen Gewässern wie...
![](/typo3temp/assets/_processed_/b/6/csm_sicher-escooter-fahren_01_6ec483e4fb.jpg)
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie mit dem Elektroroller unterwegs...
![](/typo3temp/assets/_processed_/7/b/csm_Umgang-soziale-Medien_02_b151b09d63.jpg)
Diese Tipps helfen Ihnen, Social-Media-Kanäle sicher zu nutzen.
![](/typo3temp/assets/_processed_/b/1/csm_karnevalszeit_4addce5941.jpg)
Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.
![](/typo3temp/assets/_processed_/6/b/csm_sicheres-passwort_e3bc3d96fe.jpg)
Darauf sollten Sie bei der Passworterstellung achten.
![](/typo3temp/assets/_processed_/c/a/csm_Sichere-App-Nutzung_669b513f8b.jpg)
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Apps herunterladen und nutzen.
![](/typo3temp/assets/_processed_/f/7/csm_sicheres-fahrrad_8860c49ebc.jpg)
![](/typo3temp/assets/_processed_/6/6/csm_2017_0223_01_d39ab79743.jpg)
So schützen Sie Ihren PC vor Viren, Trojaner und „Phishing“
![](/typo3temp/assets/_processed_/a/a/csm_2017_0231_01_54a1786ee4.jpg)
So schützen Sie Ihr Smartphone und Ihre Daten vor Hackern und Betrug.
![](/typo3temp/assets/_processed_/1/c/csm_2017_0232_01_c76f1193c9.jpg)
Was Sie tun sollten, wenn Sie einer verletzten Person helfen wollen.
![](/typo3temp/assets/_processed_/1/4/csm_2017_0240_01_b4c04d0fbd.jpg)
Worauf Sie beim Einkauf im Internet achten sollten
Weitere Infos für Lehrer / Erzieher
Wissenswertes zu Rechten und Pflichten im Straßenverkehr
Wenn Kinder sich als Fahrradfahrer irgendwann auch alleine sicher...[mehr erfahren]
Kriminelle Verführer im Netz
Melina war 14, als sie sich veränderte. Sie schwänzte immer öfter die...[mehr erfahren]
Streben nach dem Gottesstaat
Anhänger von salafistischen Vereinigungen gelangen immer wieder in...[mehr erfahren]
Sicheres Online-Shopping, Umtauschrecht und Gutscheingültigkeit
Gegen Jahresende werden die Menschen zu Jägern und Sammlern: Etliche...[mehr erfahren]
Der Bundesbeauftragte Dr. Felix Klein im Interview
Im Jahr 2017 wurden 1.453 antisemitische Straftaten bei der Polizei...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]