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Welche Rechte haben Opfer einer Straftat?

Wer Opfer einer Straftat wird, hat oft lange mit den Folgen zu kämpfen. Körperliche Verletzungen, aber auch psychische Probleme wie etwa posttraumatische Belastungsstörungen können die Betroffenen stark beeinträchtigen. Gleichzeitig müssen sich die Geschädigten um einen Anwalt kümmern, als Zeuge zur Verfügung stehen oder Gutachten und Atteste einholen. Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Wer unterstützt mich während des Prozesses?

Roland Weber, Opferbeauftragter in Berlin

© privat

Die Nebenklage als zentrales Opferrecht

Vielen Opfern ist es nach einer Straftat wichtig, in einem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger aufzutreten, da man sich dann selbst aktiv in den Prozess einbringen und das Geschehen verfolgen kann. Das heißt: Man selbst oder der Anwalt kann während dem Verfahren Fragen und Anträge stellen, weitere Sachverständige einbringen, Entscheidungen beanstanden und ein Schlussplädoyer halten. Roland Weber: „Vielen Opfern hilft die Nebenklage bei der Bewältigung und Aufarbeitung der Tat, da sie alles vor Ort mitverfolgen können – selbst wenn die Verhandlung eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.“ Wird der Täter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, hat man als Opfer außerdem das Recht zu erfahren, wenn der Täter Hafturlaub hat, die Haft gelockert wird oder er aus der Haft entlassen wird.

Adhäsionsverfahren zur schnellen Entschädigung

Auch während des laufenden Verfahrens können gegen den Täter im Rahmen des so genannten Adhäsionsverfahrens bereits Schadens- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Der Begriff „Adhäsion“ ist vom lateinischen Verb „adhaedere = anhaften“ abgeleitet. Damit ist also ein zweites, am ersten Verfahren „anhaftendes“ Verfahren gemeint. „So lange ein Täter noch nicht verurteilt ist, wird er viel daran setzen, um eventuell Strafmilderung zu erhalten – viele sind dann zum Beispiel bereit, einen Kredit aufzunehmen, um dem Opfer etwas zahlen zu können“, ist die Erfahrung des Fachanwalts. Der Vorteil für den Geschädigten im Gegensatz zum Zivilprozess: Er muss keine Gerichtskosten vorstrecken, kommt relativ schnell an einen Titel, also an ein gültiges Urteil, und erhält in vielen Fällen einigermaßen schnell eine finanzielle Entschädigung.

Hilfe durch das Opferentschädigungsgesetz

Ist der Täter nicht in der Lage, entsprechende Entschädigungen an das Opfer zu zahlen, greift in Deutschland das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Entsprechende Anträge stellt man beim zuständigen Versorgungsamt. „Dieses Gesetz greift insbesondere dann, wenn durch entstandene Verletzungen etwa besondere Heilkosten anfallen oder Umschulungsmaßnahmen nötig werden. Aber auch zeitlich begrenzte oder dauerhafte Rentenzahlungen können durch das OEG abgedeckt werden, zum Beispiel, wenn ein Opfer nach einer Tat so schwer traumatisiert ist, dass es seinen Beruf nicht mehr ausüben kann“, erklärt Weber. Wichtig zu wissen: Das Opferentschädigungsgesetz tritt auch dann in Kraft, wenn man im Ausland Opfer einer Straftat geworden ist. Voraussetzung dafür ist, dass dort vor Ort Anzeige erstattet wurde. Zurück in Deutschland kann man sich dann ebenfalls an das Versorgungsamt wenden. „Dort sitzt ein ganzer Stab an Experten und Übersetzern, die zusätzlich mit den zuständigen ausländischen Behörden Kontakt aufnehmen, die nötigen Unterlagen anfordern und die Geltendmachung von Rechtsansprüchen im jeweiligen Land sicherstellen“, so Roland Weber.

SW (29.08.2014)

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