< Freie Fahrt auf dem RS1

Ausnahmesituation Fahrradunfall

Gerade im Sommer nutzen viele Menschen das Fahrrad, um in die Stadt oder zur Arbeit zu fahren. Leider passieren dabei immer wieder schwere Unfälle. In so einer Situation gilt: Die Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten, falls es Verletzte gibt. Was man noch beachten sollte, erklärt Polizeihauptkommissar Christoph Becker. Er ist Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Münster.

Geisterradler, ein Risiko

Wenn man als Fahrradfahrer auf der falschen Fahrbahnseite fährt, kann auch das zu Unfällen führen. „Bei uns in Münster wird dies nicht toleriert und konsequent geahndet, wenn Sie als Geisterradler auf der falschen Fahrbahn unterwegs sind.“ Denn das Rechtsfahrgebot gilt in Deutschland auch für Fahrradfahrer. Wenn es auf der richtigen Seite keinen Radweg gibt, heißt es: auf der Straße fahren.

Abgelenkt durchs Smartphone

Die Nutzung eines Smartphones beim Autofahren ist verboten. Hier sind die Bußgelder im Jahr 2017 deutlich erhöht worden, von 60 auf 100 Euro. Zudem gibt es für Autofahrer einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Doch das Verbot betrifft auch Radfahrer: Wer beim Fahrradfahren sein Smartphone benutzt, dem drohen 55 Euro Bußgeld. „Smartphones führen im Straßenverkehr generell zu vielen Unfällen und gehören während der Fahrt in die Hosentasche“, mahnt Polizeihauptkommissar Becker. Hat man sich ablenken lassen und als Radfahrer etwas beschädigt, muss man die Polizei rufen, damit diese den Unfall aufnimmt und der Geschädigte seine Schadensansprüche geltend machen kann.

Tempo von Pedelecs oft unterschätzt

Pedelecs, also Fahrräder mit Elektromotor, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. „Besonders für Senioren ist das eine gute Möglichkeit, mobil zu bleiben. Allerdings schätzen viele die Geschwindigkeit falsch ein, sodass sich die Zahl der Unfälle mit Pedelecs bundesweit dramatisch erhöht hat. Gerade in der Innenstadt sind 25 km/h viel zu schnell“, meint Becker. Er empfiehlt besonders älteren Menschen, die zum ersten Mal ein Pedelec nutzen wollen, zuvor ein Fahrsicherheitstraining zu machen.

AL (28.09.2018)

Seite: << zurück12

Weitere Infos für ÖPNV-Nutzer

Ihren Ausweis

Polizeiliches Vorgehen bei Personenkontrollen

Eine Polizeikontrolle ruft bei vielen Menschen Verunsicherung hervor,...[mehr erfahren]

Die neue Straßenverkehrsordnung

Am 1. April 2013 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft...[mehr erfahren]

Man kann lernen, sich einzumischen

Das kollektive Wegschauen bei Konfliktsituationen ist uns selbst im...[mehr erfahren]

Wie Sie sich schützen können

Organisierter Taschen- und Trickdiebstahl geschieht besonders häufig...[mehr erfahren]

Tipps zur Vorbeugung und Deeskalation

Die Pöbelei in der Bahn, die Schlägerei vor der Disko, der nächtliche...[mehr erfahren]