Terroranschläge am Urlaubsziel
Wann kann man gebuchte Reisen kostenfrei stornieren?
Die Terrorgefahr nimmt weltweit zu
© CC Verlag
Türkei, Ägypten, Frankreich, Tunesien: Die Terroranschläge in verschiedenen Regionen der Welt verunsichern viele Menschen. Was sollte ich bei der Planung einer Urlaubsreise beachten? Wie gehe ich vor, wenn das geplante Urlaubsziel bereits Ziel eines Terroraktes geworden ist? Juliane von Behren, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt die wichtigsten Fakten rund um Stornierungen und Umbuchungen.
Terroranschläge in der Regel keine „höhere Gewalt“
Gerade wenn der Urlaubsort erst vor kurzem Ziel eines Terroranschlags war, würden viele Reisende die Buchung lieber stornieren. Die Rechtslage dazu ist allerdings nicht eindeutig. „Die allgemeine Angst vor Terroranschlägen berechtigt nicht zur kostenlosen Kündigung eines Pauschalreisevertrags“, betont Juliane von Behren. Grundsätzlich müsse dazu nach Paragraph 651 j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Fall von höherer Gewalt vorliegen – und das sei bei Terroranschlägen häufig nicht der Fall. „Es muss ein unvorhergesehenes, von außen kommendes Ereignis eigetreten sein, das die Reise erheblich gefährdet und das bei der Buchung noch nicht absehbar war, wie etwa Naturkatastrophen oder Epidemien“, erklärt die Juristin. Bei Terrorakten müsse daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Entscheidend ist das Ausmaß der Gefahr für den Reisenden. Nicht immer ist die gesamte Reise betroffen. Gab es in einer Region bereits mehrfach Anschläge, wird man kaum darauf abstellen können, dass das Ereignis unvorhersehbar war. Häufig würden Terroranschläge auch als allgemeines Lebensrisiko eingestuft. Bei der Beurteilung, ob ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, können die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes eine Rolle spielen. Wird für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen, gehen viele Gerichte davon aus, dass eine erhebliche Gefahr für den Reisenden vorliegt. Bei gebuchten Individualreisen, wie z. B. Flugreisen, ist die Situation noch schwieriger, weil hier die Vorschriften zu den Pauschalreisen nicht greifen und somit überhaupt kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung besteht. Hier kann man nur im Rahmen der Fluggastrechtverordnung Ansprüche geltend machen, wenn etwa Flüge gestrichen werden.
Reiserücktritt bei Pauschalreisen grundsätzlich möglich – gegen Gebühr
Wer von einer Pauschalreise zurücktreten möchte, hat grundsätzlich immer das Recht, dies zu tun – allerdings meist gegen Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren. „Diese Gebühren sind oft gestaffelt und erhöhen sich, je näher der Reisetermin rückt. Reisende sollten sich daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters genau anschauen und die zeitlichen Rücktrittsmöglichkeiten prüfen“, so von Behren. Wichtig zu wissen: Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei der Angst vor einem Terroranschlag. „Diese Versicherungen erstatten die Reisekosten in der Regel nur, wenn man schwer erkrankt ist oder ein Todesfall im engeren Familienkreis eingetreten ist. Auch hier sollte man vor Abschluss immer prüfen, welche Leistungen der Vertrag im Einzelnen tatsächlich umfasst.“
Weitere Infos für ÖPNV-Nutzer
Die neue Straßenverkehrsordnung
Am 1. April 2013 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft...[mehr erfahren]
Mobilität erhalten und Selbsteinsicht fördern
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat ein 81-jähriger Autofahrer Mitte Mai...[mehr erfahren]
Entlastung für die Bundespolizei
Sicherheit an deutschen Bahnhöfen ist für viele ein wesentliches...[mehr erfahren]
Die Polizei im Einsatz beim Kölner Karneval
Großveranstaltungen wie der Karneval in Köln sind für die Polizei...[mehr erfahren]
Bahnanlagen sind keine Spielplätze oder Fotomotive
Diese Partynacht wird Vanessa Vaske nicht vergessen: Die junge Frau...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcast
Hier finden Sie weitere Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]