Autofahren im Ausland
Promillegrenzen, Winterreifenpflicht, Rauchverbot
Vor der Fahrt sollte man sich über die Bestimmungen im Zielland informieren
© nickolya, Adobe Stock
Für viele Reisende ist das Auto das Verkehrsmittel der Wahl, wenn es in den Urlaub geht. Wer ins Ausland fährt, sollte sich jedoch unbedingt über die Verkehrsvorschriften im Zielland und den zu durchfahrenden Ländern auf dem Weg dorthin informieren. Denn diese können von den deutschen Regelungen abweichen. Wer sich nicht daran hält, muss mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern rechnen.
Lichtpflicht am Tag
In vielen Ländern müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ganzjährig auf allen Straßen das Licht einschalten – auch am Tag. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt diese Vorschrift zumindest für Autobahnen und Straßen, die sich außerorts befinden. In den skandinavischen Ländern, der Schweiz und in Italien reicht es aus, wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind nach Angaben des ADAC keine ausdrücklichen Regelungen bekannt, welches Licht eingeschaltet sein muss. Sicherheitshalber empfiehlt der Verkehrsclub daher, dort immer mit Abblendlicht zu fahren. In Kroatien und Moldawien muss das Abblendlicht nur in den Wintermonaten auch am Tag eingeschaltet sein. Die Höhe des Bußgelds bei einem Verstoß fällt sehr unterschiedlich aus. Während man in Lettland nur mit einer Zahlung von unter 10 Euro rechnen muss, können in Norwegen schnell über 150 Euro fällig werden.
Promillegrenzen
Wie in Deutschland liegt die Promillegrenze in den meisten europäischen Ländern bei einem Wert von maximal 0,5 Promille. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie für Berufskraftfahrer können die Grenzwerte jedoch geringer ausfallen. Die Bußgelder sind beim Verstoß unterschiedlich hoch. Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien und Ungarn. Hier gilt die 0,0-Promillegrenze für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Wer sich nach dem Alkoholkonsum in Tschechien ans Steuer setzt, dem droht eine Geldstrafe ab 100 Euro. In Ungarn kann das Bußgeld bei bis zu 970 Euro liegen.
Winterreifenpflicht
In Italien dürfen während der Sommermonate in der Regel keine Winterreifen mehr aufgezogen sein. Das Verbot gilt sowohl für Autos als auch für Anhänger. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober dürfen Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der einem festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht (Zulassungsbescheinigung Teil I). Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen.
Welche Winterreifen-Bestimmungen es in anderen Ländern gibt, hängt vom Wetter, der Jahreszeit und der Straßenbeschilderung ab. In den Niederlanden ist man beispielsweise nicht verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. In Frankreich besteht keine generelle Pflicht, allerdings können Schneeketten durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben sein. In Bulgarien ist eine wintertaugliche Bereifung vom 15. November bis zum 1. März erforderlich. Das können sowohl Winter- als auch Ganzjahres- oder Sommerreifen sein. Eine interaktive Übersichtskarte über die Regelungen im europäischen Ausland gibt es auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums.
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