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„Das Wichtigste ist die Rahmennummer!“

Im Jahr 2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik 264.062 Fahrräder gestohlen, in Berlin an jedem Tag durchschnittlich 70 Exemplare. Die Polizei klärte nur 9,3 Prozent aller Fahrraddiebstähle auf. Viele bleiben verschwunden, andere tauchen nach einiger Zeit wieder auf, beispielsweise zum Verkauf auf einem Flohmarkt, im Internet oder auf einer öffentlichen Versteigerung. Ulrich Golla ist Kriminaloberkommissar bei der Polizei in Bonn und ermittelt seit vielen Jahren zu Fahrraddiebstählen. Im Interview mit PolizeiDeinPartner erzählt er von organisierten Diebesbanden, individuellen Identifikationsmerkmalen und der Rückkehr eines gestohlenen Drahtesels.

Wie sollte ich vorgehen, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde?

Nach einem Diebstahl ist umgehend eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Dafür müssen Sie nicht zwangsläufig zur Polizeidienststelle gehen, weil ein Diebstahl auch online angezeigt werden kann. Die Vorlage einer Strafanzeige ist wichtig, um von der Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen. Außerdem hat jedes Fahrrad eine Rahmennummer zur Identifizierung, die man sich beim Kauf notieren sollte. Damit kann das gestohlene Rad europaweit zur Fahndung ausgeschrieben werden. So haben auch die polnischen oder dänischen Kollegen eine Grundlage zur Überprüfung von Rahmennummern, wenn ein Lkw mit Fahrrädern die Grenze überquert. Heutzutage sind aber auch Fotos wichtig. Die Polizei hat eigene Facebook-Seiten, auf denen Bilder des gestohlenen Fahrrads veröffentlicht werden können. Die Fotos werden teilweise auch in den lokalen Medien publiziert. Damit bauen wir Fahndungsdruck auf und erschweren dem Täter die Hehlerei.

Was passiert in der Regel mit gestohlenen Fahrrädern?

Es ist möglich, dass man sein Fahrrad auf einem Flohmarkt wiederfindet. Diebesgut wird aber auch häufig über Internetportale weiterverkauft oder landet im Ausland. Wenn die Polizei etwas Auffälliges beobachtet, beispielsweise wenn die führende Person viel zu klein für das Fahrrad ist, dann stellt sie Räder mit dem Verdacht, aus einer Straftat zu stammen, sicher. Mit einem entsprechenden Nachweis, beispielsweise über die Rahmennummer oder den Fahrradpass, kann der Besitzer sein Rad zurückbekommen. Andernfalls bleiben die sichergestellten Räder bei der Polizei und die Staatsanwaltschaft entscheidet, was mit ihnen passiert. In Großstädten finden immer wieder Versteigerungen von Fahrrädern statt, die nicht zugeordnet werden konnten.

Wie kann ich mein Fahrrad kennzeichnen, um nachzuweisen, dass es sich um meins handelt?

Man kann sein Fahrrad mit kleinen farblichen Markierungen individualisieren oder etwas in den Rahmen ritzen. Eine weitere Möglichkeit ist der „Fahrradpass“ – eine kostenlose App, über die man Räder mit Bildern, Rahmennummern und Zubehör erfassen kann. Liegen diese Informationen der Polizei vor, kann sie ein sichergestelltes Fahrrad einfacher dem Besitzer zuordnen. Zusätzlich kann man sein Rad auch codieren lassen. Das macht teilweise die Polizei oder der ADFC.

Wie oft erleben Sie es, dass jemand sein Fahrrad zurückbekommt?

Das passiert nicht häufig, aber es passiert! Dadurch, dass die meisten Fahrräder versichert sind, wissen viele Besitzer, dass sie sich nach Auszahlung des Versicherungsgeldes ein neues Fahrrad kaufen können und suchen nicht mehr weiter. Dabei ist Fahrraddiebstahl eine „unendliche Geschichte“: Wir hatten einen Fall, bei dem jemand ein Fahrrad sehr günstig auf dem Flohmarkt erworben hat. Durch Recherche konnte er feststellen, dass das Rad einen viel höheren Wert hat. Er wurde misstrauisch und ist zur Polizei gegangen. Eine Überprüfung der Rahmennummer hat ergeben: Es ist gestohlen. Wir konnten den Flohmarktverkäufer ermitteln und herausfinden, von wem er das Fahrrad erworben hat. Am Ende konnten wir es dem Besitzer zurückgeben.

KF/WL (Stand: 11.4.2023)

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