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Deutschland braucht eine Finanzpolizei

Im Jahr 2022 wurden laut BKA knapp 23.000 Fälle von Geldwäsche in Deutschland erfasst. Schätzungen zufolge werden hierzulande jährlich rund 100 Milliarden Euro aus Prostitution, Drogen- und Waffenhandel gewaschen. Darüber hinaus entgehen der Staatskasse jedes Jahr 14 Milliarden Euro durch illegale Umsatzsteuerkarusselle. Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll und stellvertretender Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei, erklärt im Interview, warum Deutschland eine Finanzpolizei nach dem Vorbild der italienischen Guardia di Finanza braucht und welche Aufgaben sie wahrnehmen sollte.

Interview mit Frank Buckenhofer, GdP Zoll


Bei Geldwäschedelikten gilt: Follow the money!

© motortion/stock.adobe.com

 

Im Jahr 2022 wurden laut BKA knapp 23.000 Fälle von Geldwäsche in Deutschland erfasst. Schätzungen zufolge werden hierzulande jährlich rund 100 Milliarden Euro aus Prostitution, Drogen- und Waffenhandel gewaschen. Darüber hinaus entgehen der Staatskasse jedes Jahr 14 Milliarden Euro durch illegale Umsatzsteuerkarusselle. Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll und stellvertretender Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei, erklärt im Interview, warum Deutschland eine Finanzpolizei nach dem Vorbild der italienischen Guardia di Finanza braucht und welche Aufgaben sie wahrnehmen sollte.

Deutschland steht in dem Ruf, ein Geldwäscheparadies zu sein. Wie beurteilen Sie die Situation?

Ich teile diese Einschätzung. Seit 1998 begleite ich das Thema für die Gewerkschaft der Polizei. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Themen Finanzkriminalität, Geldwäschebekämpfung und die Notwendigkeit, das Prinzip „Follow the money“ im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und auch bei der Terrorismusfinanzierung anzuwenden, im politischen Raum selten Priorität haben. Das hat mehrere Gründe. Zum einem fehlt in Deutschland die präventive Finanzermittlung oder, wie der Engländer sagt, die „Suspicious Wealth Order“. Sie ist ein ganz entscheidendes Instrument im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, den Terrorismus oder auch die schwere Kriminalität. Zum anderen haben wir zwar seit Jahren eine „Financial Intelligence Unit“. Sie funktioniert aber mehr schlecht als recht, weil auch hier der politische Wille fehlt, sie in einer Art und Weise aufzustellen, die es ermöglicht, wirksam Informationen zu generieren, die im Kampf gegen die Finanzkriminalität erforderlich wären. Dritter Punkt: Bei der Polizei und beim Zoll fehlen Finanzermittler an allen Enden und Ecken. Als Hintergrund muss man jetzt wissen, dass die Finanzermittlung mehrere Komponenten hat. Einerseits dient sie dem Aufspüren von Vermögen, das aus Straftaten stammt, und das dann abgeschöpft werden kann. Sie spielt aber auch eine Rolle im Rahmen der Beweisführung. Hier benutze ich immer gerne das Bild des Mafiabosses Don Corleone aus dem Film „Der Pate“. So jemand wird niemals selbst eine Straftat begehen. Dafür hat er seine Leute. Aber man wird ermitteln können, dass er Vermögen und Einkünfte hat, für das es keine legale Herkunft gibt. Die Beweisführung gegen ihn würde hier im Rahmen der Finanzermittlung erfolgen. Ein weiterer Ausgangspunkt für Ermittlungen könnten Anomalien oder Plausibilitätsdefizite bei verschiedenen Finanztransaktionen sein, die auf kriminelle Geschäfte hinweisen. Fazit: Alle diese Aufgaben würden erfordern, dass wir strategischer vorgehen und ausreichend Personal dafür bereitstellen. Und daran mangelt es halt sowohl bei den Zollbehörden, bei den Polizeibehörden der Länder als auch beim BKA. Deshalb sagen wir: Deutschland braucht eine Finanzpolizei, die mit der Guardia di Finanza in Italien vergleichbar ist. Sie kann im Hinblick auf die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus polizeiliche Erkenntnisse mit Informationen aus der Finanzverwaltung verknüpfen.

Können Sie noch genauer erläutern, welche Aufgaben und Befugnisse diese Finanzpolizei haben sollte?

Die Finanzpolizei, so wie wir sie fordern, hätte zunächst einmal dieselben Befugnisse, die jetzt schon die Vollzugsorgane des Zolls haben. Sie wäre weiter zuständig für die Schmuggelbekämpfung oder für die Bekämpfung der Arbeitskriminalität. Hinzu kämen die Aufgaben einer Finanzpolizei. Denn bislang haben wir in Deutschland keine einzige Behörde, die sich bereits in einem Verwaltungsverfahren auf die Suche nach verdächtigem Vermögen machen kann. Also nach Vermögen, das aus kriminellen Tätigkeiten wie etwa Drogen- und Waffengeschäften oder Menschenhandel stammt. Wir brauchen daher eine Behörde, die Vermögensakkumulationen oder Vermögenstransaktionen aufspürt und klärt, ob die Herkunft illegal ist. Dann könnten wir weiter mit dem Strafrecht ermitteln und die Straftat, die hinter dem Ursprung des Geldes steht, aufklären. Doch im Unterschied zur klassischen Polizei wäre die Finanzpolizei eine hybride Behörde. Das heißt, sie wäre eine Finanz- und eine Polizeibehörde zugleich. Das ist wichtig, weil sie als Finanzbehörde das Steuergeheimnis durchbricht, damit die Vermögensverhältnisse auch mittels der Steuerdaten aufgeklärt werden können. Damit hätten wir eine Spezialpolizei mit besonderen finanzpolizeilichen Befugnissen.

Frank Buckenhofer, Vorsitzender GdP-Zoll, Stellvertretender Vorsitzender GdP-Bundespolize

© GdP-Bezirk Bundespolizei | ZollP

Können Sie dafür Beispiele nennen?

Was kaum einer weiß: Schon jetzt hat der Zoll mehr Befugnisse als die Polizei. Zum einen kann der Zoll im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung anlasslos Kontrollen durchführen. Das ist anders als bei der Polizei, die ihre Kontrollen nur bei einer konkreten Gefahr durchführen darf. Außerdem haben die Bürgerinnen und Bürger bei den Kontrollen des Zolls eine Mitwirkungs- und Darlegungspflicht. Im Unterschied zur Polizei, bei der beispielsweise Vermögensverhältnisse nicht offengelegt werden müssen, können Finanzbehörden – etwa im Rahmen der Steuereintreibung – diese Angaben einfordern. Wir möchten das um die präventive Finanzermittlung erweitern. Das heißt, der Staat muss zumindest in der Lage sein zu prüfen, ob jemand, der vermögend ist, dieses Vermögen legal erworben hat oder nicht. Diese Frage stellt bisher nicht mal das Finanzamt, weil es für die Besteuerungsgrundlage unerheblich ist, ob das Vermögen legal oder illegal erworben wurde. Nehmen sie zum Beispiel an, sie gehen zum Finanzamt und sagen, sie hätten fünf Millionen Euro geschenkt bekommen von jemandem, dessen Namen sie nicht sagen möchten. Dann sagt das Finanzamt: „Alles klar, dann schreiben wir einen Steuerbescheid für dieses Einkommen.“ Damit ist das erledigt. Das Finanzamt fragt aber nicht, woher oder von wem das Geld tatsächlich stammt.

Anti-Geldwäsche-Behörde BBF

Das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll seinen Hauptsitz in Köln und einen weiteren Sitz in Dresden bekommen. Hier sind bereits die die Anti-Geldwäscheeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ansässig, die in der neuen Behörde aufgehen werden. Die Bundesregierung will im BBF die bisher zersplitterten Kompetenzen bei der Bekämpfung der Geldwäsche bündeln.

Brauchen wir für diese Finanzpolizei auch eine andere Gesetzgebung?

Hier wären wir wieder bei der eingangs erwähnten „Suspicious Wealth Order“: also einem staatliches Auskunfts- und Einziehungsrecht. Mit diesem Recht erhält der Staat die Befugnis gegenüber den formellen Inhaberinnen und Inhabern von Vermögenswerten, die bestimmte Risikomerkmale auf sich vereinen, Auskunft zu verlangen, aus welcher Quelle das Vermögen stammt und wer darüber die faktische Kontrolle ausübt. Wenn diese Auskunft nicht erteilt wird oder die erteilten Auskünfte falsch sind, wird der Vermögensgegenstand gerichtlich eingezogen und damit in das Eigentum des Staates überführt. Unter Umständen müssen unter dem Gesichtspunkt einer wirksamen Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität sowie des Schmuggels und der Geldwäsche auch das Steuergeheimnis und das Sozialgeheimnis reformiert werden. Aber neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist vor allem eine gute personelle Ausstattung der Finanzpolizei wichtig, damit sie hinreichend schnell und vor Ort agieren kann – oder bildlich gesprochen: bevor die Yacht beispielsweise den Hafen verlässt.

TE (28.07.2023)

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