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Ganzheitliche Betrachtung und abgestimmtes Konzept

Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es viele. Aber welche sind die richtigen bzw. worauf müssen Gewerbetreibende achten, um möglichst umfassend gegen Einbrecher geschützt zu sein? Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Fachfirmen, so genannten Errichterfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Die Polizeilichen Beratungsstellen sind Ihnen bei der Auswahl behilflich.

 

Rollläden/Rollgitter nach DIN EN 1627:

Beides eignet sich ab der Widerstandsklasse RC 2 zur Sicherung von Fenstern, Schaufenstern, Türen oder Durchgängen. Wenn möglich, sollten die Rollläden oder -gitter auf der Innenseite angebracht werden.

 

Zusätzliche Sicherungen für bestimmte Bereiche:

Räume oder Hallen, in denen hochwertige Maschinen, Geräte oder Waren aufbewahrt werden, aber auch Server- oder Kühlräume sollten ggf. besonders gesichert werden, evtl. durch den Einsatz von zusätzlichen Sicherungen wie elektronischen Zutrittskontrollen oder dem Einsatz von Bauteilen höherer Widerstandsklassen.

 

Automatische Zutrittskontrollanlage (ZKA):

Elektronische Zutrittskontrollanlagen sind immer dort besonders sinnvoll, wo eine große Anzahl oder hohe Fluktuation von Menschen geregelt werden muss, wie beispielsweise in größeren Firmen, Behörden oder Vereinen. Über eine elektronische Zutrittskontrolle per Karte, elektronisch programmiertem Schlüssel, Transponder oder über Zahlencodes kann genau bestimmt werden, wer zu welchem Bereich im Unternehmen Zutritt hat. Zu besonders sensiblen Bereichen sollte nur ein begrenzter Personenkreis Zutritt haben – auch dieses kann z. B. über Karte/Transponder geregelt werden. Scheiden Beschäftigte aus dem Unternehmen aus oder geht eine Karte oder ein Transponder zum Beispiel verloren, ist der Zutritt ohne großen Aufwand zu sperren. „Ich rate ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen davon ab, normale Schließanlagen zu verwenden. Kommt zum Beispiel ein Generalschlüssel abhanden, ist ein Betrieb gezwungen, die gesamte Schließanlage auszutauschen. Bei einer elektronischen Zutrittskontrollanlage ist dies nicht nötig“, sagt Nicole Hören.

 

Tresore:

Wichtige Unterlagen und Wertsachen sollten in einem nach DIN EN 1143-1 zertifizierten und geprüften Tresor („Wertschutzschrank“) aufbewahrt werden. Diese gibt es in verschiedenen Ausführungen und Sicherheitsstufen. Sie beginnen beim Widerstandsgrad 0. Der Widerstandsgrad sollte je nach Wert des Inhalts und entsprechend den Vorgaben des Versicherers gewählt werden. Eine Zertifizierungsmarke (Metallschild) des VdS oder ECB S an der Türinnenseite gewährleistet gleichbleibende Qualität. „Wertschutzschränke sollten auf jeden Fall fachgerecht und massiv verankert werden. Außerdem sollten sie möglichst verdeckt aufgestellt werden, da sie bei Dieben Begehrlichkeiten wecken“, rät Nicole Hören.

Außenanlagen

Zäune:

Besonders größere Betriebsgelände sollten durch eine Zaunanlage umschlossen werden. Dieser sollte möglichst stabil (kein Maschendrahtzaun) und ausreichend hoch sein sowie mit genügend Abstand zum Gebäude errichtet werden. Der Zaun sollte nicht leicht zu übersteigen sein und auch eine Begrünung sollte nicht als Übersteighilfe genutzt werden können. Ggf. ist vor dem Zaun ein Durchfahrtsschutz zu errichten.

 

Beleuchtung:

Licht ist eine zusätzliche Maßnahme, um Einbrecher abzuschrecken. Eine Beleuchtung an Eingängen und Toren, die durch Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren aktiviert wird, macht Sinn.

 

Bepflanzung:

Bäume oder Hecken, die sich dicht am Gebäude befinden, können als Aufstiegs- oder Einstiegshilfe genutzt werden. Außerdem geben sie Einbrechern Deckung. Achten Sie bei der Bepflanzung daher auf genügend Abstand zum Gebäude.

 

Aufstiegshilfen:

Auf Firmengeländen finden Täter häufig alle möglichen Gegenstände, die sie als Aufstiegshilfen nutzen können. Potenzielle Aufstiegshilfen sollten daher möglichst eingeschlossen werden.

Empfehlungen der Polizei

  • Vor Geschäftsschluss kontrollieren, ob alle Türen und Fenster verschlossen sowie Rollläden heruntergelassen sind und ggf. die Einbruchmeldeanlage scharf geschaltet ist.
  • Nur ins Schloss gezogene Türen sind von außen leicht zu öffnen, deshalb Türen grundsätzlich zweifach abschließen.
  • Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
  • Schlüssel/Zahlencodes von Tresoren und Generalschlüssel, aber auch Schlüssel von Firmenfahrzeugen unbedingt sicher aufbewahren. Schreibtischschubladen oder Schlüsselkästen sind dafür ungeeignet.
  •  Bei Schlüsselverlust Schließzylinder auswechseln
  • Sicherheit ist „Chefsache“. Deshalb sollten die Beschäftigten für das Thema Sicherheit sensibilisiert und ein Sicherheitsverantwortlicher benannt werden.
  • Auf fremde Personen und Fahrzeuge im Gebäude und auf dem Gelände achten. Verdächtige Personen ansprechen, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Besondere Merkmale verdächtiger Personen und Fahrzeuge einprägen und notieren.
  • Bei Gefahr und verdächtigen Wahrnehmungen (Personen, Fahrzeuge) sofort die Polizei über Notruf 110 verständigen. Eine Konfrontation mit den Tätern vermeiden.

SBa (27.04.2023)

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