Lovemobil – Fahrbares Bordell
Nevin Ayyildiz, Polizeioberkommissarin und Pressesprecherin beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen
© LKA Niedersachsen
Geringere Hemmschwelle für Täter
Immer wieder berichten die Medien von Fällen, bei denen Prostituierte in Lovemobilen von ihren Kunden bedroht, ausgeraubt oder misshandelt werden. Das Problem: Viele Freier meinen, alles machen zu dürfen, denn sie haben ja schließlich „dafür“ bezahlt. Nicht selten kommt es sogar zu Vergewaltigungen. „Die Arbeit in einem Lovemobil birgt aufgrund der abgelegenen Lage an Landes- und Bundesstraßen sowie der Tatsache, dass die Prostituierte sich allein darin aufhält, sicherlich ein höheres Sicherheitsrisiko als in einem stationären Bordell, in dem mehrere Frauen beschäftigt sind“, so die LKA-Sprecherin. „Dort dürfte die Hemmschwelle für mögliche Gewalttaten oder Eigentumsdelikte weitaus höher liegen. Außerdem kann die Prostituierte im Falle einer Gefahr schneller auf Hilfe hoffen und ein potenzieller Täter festgesetzt werden.“ Inwieweit Prostituierte, die in Lovemobilen arbeiten, tatsächlich Opfer von Straftaten geworden sind und wie das Verhältnis zu in Bordellen arbeitenden Prostituierten ist, könne anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) jedoch nicht beantwortet werden.
Wann sich Freier strafbar machen
Nach Paragraph 232a Abs. 6 StGB macht sich ein Freier strafbar, wenn er an einem Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution, das der Prostitution nachgeht, sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt bzw. an sich vornehmen lässt und dabei die wirtschaftliche oder persönliche Zwangslage oder auslandsspezifische Hilflosigkeit des Opfers ausnutzt. „Allerdings sieht der genannte Paragraph gem. Abs. 6 Nr. 2 in Fällen der Anzeige von Zwangsprostitution durch den Freier selbst eine Straffreiheit vor. Nur dürfte diese in der Praxis nicht durchsetzbar sein“, erklärt Ayyildiz. „Geht der Freier von Zwangsprostitution aus, muss er annehmen, dass das Opfer erkennbar gegen seinen Willen bzw. aus Furcht vor einem empfindlichen Übel diese sexuellen Handlungen durchführt.“ In diesem Falle würde der sogenannte „Vergewaltigungsparagraph“ (Paragraph 177 Abs. 1 oder 2 Nr. 4 StGB) greifen. Diese Strafnorm gilt auch in Fällen, in denen die Prostituierte kein Opfer von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution ist, jedoch der Freier gegen den erkennbaren Willen der Prostituierten sexuelle Handlungen an dieser vornimmt bzw. an sich vornehmen lässt. Ayyildiz: „Falls die Prostituierte minderjährig ist, könnte sich ein Freier außerdem aufgrund entgeltlicher Sexualkontakte mit Minderjährigen (gemäß Paragraph 182 Abs. 2 StG) strafbar machen.“ Darüber hinaus sieht der Paragraph 32 Abs.1 ProstSchG eine Kondompflicht bei jedem Geschlechtsverkehr zwischen Prostituierter und Freier vor. „Freier, die kein Kondom benutzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen.“
KF (31.01.2020)
Kurztipps
Mit diesen Tipps sind Sie für Ihren nächsten Flug gut gerüstet:
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Winter eine sichere...
So sind Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrradanhänger sicher...
So schützen Sie sich im Urlaub vor Trickbetrügern und anderen Ganoven.
So verhalten Sie sich bei einem Stau richtig.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie auf eine Wanderung gehen möchten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der Wintersportsaison auf...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein dauerhaftes...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in den Sommermonaten sicher im...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in offenen Gewässern wie...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie mit dem Elektroroller unterwegs...
So schützen Sie sich vor Taschendieben und kommen sicher ans Ziel.
Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.
So können Sie sich vor Taschendiebstahl schützen.
Das sollten sie bei Inbetriebnahme einer Alarmanlage beachten.
So können Sie das Risiko für einen Pkw-Diebstahl deutlich reduzieren.
Darauf sollten Sie vor der Fahrt mit einem Gemeinschaftsauto achten.
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Urlaubsandenken erwerben.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Arzneimittel online bestellen.
Mit diesen Hinweisen kommen Sie sicher und stressfrei in den Urlaub.
Darauf sollten Sie achten, bevor Sie mit dem E-Fahrrad losfahren.
So können Autofahrer das Unfallrisiko reduzieren.
Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Einbruch bemerken.
Taschendiebe sind flink und einfallsreich – und meist schon längst...
Weitere Infos für Urlauber
Wie man sich als Autofahrer schützen kann
Baustellen, ein hohes Verkehrsaufkommen und Unfälle sind die...[mehr erfahren]
Tipps für den Ernstfall
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 2.000 Falschfahrten gemeldet,...[mehr erfahren]
Vorsicht vor Betrügern und Dieben
Natürlich sollen Sie Ihren Urlaub genießen und keinesfalls hinter...[mehr erfahren]
Richtiges Verhalten nach dem Verkehrsunfall
Wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, sollte man Ruhe...[mehr erfahren]
Organisierte Banden haben Reisende im Visier
Am Bahnhof haben Diebe oft leichtes Spiel. Denn im Gedränge fällt es...[mehr erfahren]
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]
Abstimmung
Soll in Deutschland ein generelles Alkoholverbot bis 18 Jahre eingeführt werden (auch für Mischgetränke, Bier, Sekt,…)?
Polizeicartoons
Hier finden Sie noch mehr Cartoons.