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Vorbildlicher Schutz gegen Geldautomatensprengung

Deutsche Geldinstitute haben sich freiwillig verpflichtet, ihre Geldautomaten mit passenden Schutzmaßnahmen zu sichern, damit sich Sprengungen durch Kriminelle nicht lohnen. Aber das funktioniert noch nicht flächendeckend. Banden aus den Niederlanden kommen viel zu oft bei ihren nächtlichen Sprengungen zum Erfolg. Doch das kann sich bald ändern: Zwei Geldinstitute aus Rheinland-Pfalz machen vor, dass die hohen Sicherheitsanforderungen umsetzbar sind.

Zwei Geldinstitute in Rheinland-Pfalz zeigen, wie es geht


Die Reduzierung der Bargeldmengen vermindert die Tatanreize

© Maksym Yemelyanov/stock.adobe.com

 

Deutsche Geldinstitute haben sich freiwillig verpflichtet, ihre Geldautomaten mit passenden Schutzmaßnahmen zu sichern, damit sich Sprengungen durch Kriminelle nicht lohnen. Aber das funktioniert noch nicht flächendeckend. Banden aus den Niederlanden kommen viel zu oft bei ihren nächtlichen Sprengungen zum Erfolg. Doch das kann sich bald ändern: Zwei Geldinstitute aus Rheinland-Pfalz machen vor, dass die hohen Sicherheitsanforderungen umsetzbar sind.

 

Die Sparkasse Koblenz und die Commerzbank haben in Rheinland-Pfalz die empfohlenen Sicherungsmaßnahmen vorbildlich umgesetzt. Die Gewerkschaft der Polizei wird dies sogar zum Anlass nehmen, um sich offiziell bei den beiden Instituten zu bedanken: „Diese beiden Banken sind Vorbilder, an denen sich andere ein Beispiel nehmen sollten. Denn durch ihre Maßnahmen werden Tatanreize vermindert und Bürgerinnen und Bürger sowie Kolleginnen und Kollegen geschützt, weil es dort dann eben nicht oder seltener zu Sprengungen kommt“, sagt Sven Hummel. Er kümmert sich als stellvertretender Landesvorsitzender der GdP in Rheinland-Pfalz um dieses Thema. Doch warum sind die Sicherungsmaßnahmen nötig, worin bestehen sie und was bewirken sie?

Rücksichtslose Sprengungen

„Es gibt sowohl allgemeine als auch konkrete Sicherheitsempfehlungen“, erklärt Sven Hummel. Aus ermittlungstaktischen Gründen könnten jedoch nicht alle veröffentlicht werden. Bislang passen sich die Täter verbesserten Sicherungsmaßnahmen immer dadurch an, dass sie brutalere Zugriffsarten wählen. Zunächst nutzten die Täter Gas, um die Automaten zu sprengen. „Nachdem Automaten mit Sicherungsmaßnahmen dagegen belegt wurden, stiegen die Täter auf Festsprengstoff um“, berichtet Sven Hummel. Um an den Geldvorrat in den Bankautomaten zu gelangen, sind sie bei der Wahl ihrer Mittel nicht zimperlich. Festsprengstoff richtet viel mehr Schaden an als Gas. „Hierdurch ergibt sich eine exponentielle Steigerung der Gefährdung für unbeteiligte Personen, aber auch im Hinblick auf die betroffenen Häuser ist eine deutliche Gefahrensteigerung gegeben.“ Denn oft befinden sich über den Geldautomaten Wohnungen, in den Personen verletzt werden könnten. Auch zufällige nächtliche Passanten können von umherfliegenden Trümmerteilen getroffen werden. Sven Hummel warnt vor einem Aufrüsten die falsche Richtung: „Weitere Sicherungsmaßnahmen wie die bauliche Verstärkung der Bankautomaten, aber auch eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen der Gebäude gegen unbefugtes Betreten führen höchstwahrscheinlich nur zur Verwendung größerer Sprengstoffmengen und erhöhen somit letztlich das Gefahrenpotential.“

Sven Hummel, stv. Landesvorsitzender der GdP in Rheinland-Pfalz

© GdP RLP

Drei Sicherheitsmaßnahmen sind wirkungsvoll

Es ist bekannt, welche drei Sicherungsmaßnahmen die Banden wirkungsvoll abschrecken. Die erste Maßnahme betrifft die Bargeldmenge im Automaten: Wenn sich immer nur wenig Bargeld in einem Automaten befindet, dann ist die Beute zu klein für die Kriminellen. Die Banken müssen aber mit Beschwerden ihrer Kunden rechnen, wenn diese am Wochenende auch mal vor leeren Geldautomaten stehen. Und die Automaten müssen häufiger mit den kleineren Geldmengen bestückt werden. Auch dies ist zusätzlicher Aufwand, den die Banken scheuen. Die zweite Maßnahme: In den Niederlanden und anderen europäischen Ländern kommt ein Sicherheitssystem zum Einsatz, dass die Banknoten bei Auslösung einer Sprengung noch in der Geldkassette zu einem festen Klotz verklebt und dadurch unbrauchbar macht. In Deutschland wird diese Technik aus versicherungstechnischen Gründen noch nicht eingesetzt. Hier muss eine Lösung gefunden werden, damit die Versicherungen den Banken auch in solchen Fällen den Gegenwert der unbrauchbaren Geldscheine ersetzen. Eine dritte geeignete Maßnahme besteht darin, dass die Geldscheine im Fall einer Sprengung automatisch mit Farbe besprüht werden, sodass sie unbrauchbar werden.

In Rheinland-Pfalz und in NRW gibt es Fortschritte

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling traf sich im Januar 2023 mit regionalen Bankenvertretern, um das Thema in seinem Bundesland voranzubringen. Bis August 2023 wurden in Rheinland-Pfalz 34 Geldautomatensprengungen registriert. Nachdem die Commerzbank und die Sparkasse Koblenz geeignete Sicherungsmaßnahmen ergriffen haben, ist in dieser Region ein Rückgang der Automatensprengungen zu erwarten. Eine solche Tendenz ist im ebenfalls stark von Automatenaufbrüchen geschädigten Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits durch Zahlen zu belegen. NRW-Landesinnenminister Herbert Reul stellte Mitte August 2023 fest: „Die Banken werden besser, was die technische Sicherung der Automaten angeht. Es werden inzwischen mehr Geldeinfärbesysteme eingebaut. Wir kommen Schritt für Schritt voran.“ Die Folge: Die Zahl der Attacken auf Geldautomaten ist in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr bislang rückläufig. „Bis Ende Juli waren es 96 Angriffe", sagte Reul der Deutschen Presseagentur (dpa). Im Vorjahr waren es in diesem Zeitraum bereits 109 Attacken. Das entspreche einem Rückgang von bislang zwölf Prozent. Im Jahr 2023 seien zudem bereits 19 Verdächtige nach Automatensprengungen festgenommen worden.

Noch kein Grund zur Entwarnung

Auch heute noch können hohe sechsstellige Geldbeträge bei einer einzigen Sprengung erbeutet werden, wenn die Täter wissen, wo sie zuschlagen müssen. Die freiwillige Umsetzung von Schutzmaßnahmen bei den Geldinstituten erfolgt immer noch zu langsam und inkonsequent, bemängelt Sven Hummel. Freiwillige Maßnahmen reichten einfach nicht aus: „Die GdP fordert eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere den präventiven Einsatz der Verklebetechnik und eine Reduzierung der Geldbestände in den Automaten.“ Aufgrund der zumeist grenzüberschreitenden Bezüge in die Niederlande muss außerdem die internationale polizeiliche Zusammenarbeit gestärkt und ausgebaut werden, erklärt der Gewerkschafter.

WL (25.08.2023)

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