Achtung bei Halloween-Streichen!

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt

Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.



Weitere Präventionsprojekte in Niedersachsen

Das Projekt „Abgefahren“ im Emsland und der Grafschaft Bentheim

Um junge Fahrerinnen und Fahrer für die Folgen schwerer...[mehr erfahren]

Theaterworkshop für ein gutes soziales Miteinander

Hauen und Treten sind nicht in Ordnung – das weiß schon jedes...[mehr erfahren]

Das Präventionsprojekt „Tu Was – Rotenburg“

„Tu Was – Rotenburg“ feiert 2016 seinen 15-jährigen „Geburtstag“: Im...[mehr erfahren]

Studierende unterstützen Oldenburger Grundschulkinder

In der bekannten Geschichte „Das Dschungelbuch“ hilft Balu der Bär...[mehr erfahren]

Das Göttinger Streetwork-Projekt „Go Willi!“

Der Göttinger Cheltenhampark sowie der Wilhelmsplatz sind beliebte...[mehr erfahren]