Archiv
Achtung bei Halloween-Streichen!
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Patinnenprogramm für geflüchtete Frauen in Berlin[mehr erfahren]
Risikobewusstsein im Straßenverkehr stärken[mehr erfahren]
Bundeskriminalamt veröffentlicht „Bundeslagebild...[mehr erfahren]
„Wer diese Kräutermischungen oder Badesalze zu sich nimmt, riskiert...[mehr erfahren]
Bundesweites Projekt prüft Verträge[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Nebenklage, Adhäsionsverfahren und Opferentschädigungsgesetz
Wer Opfer einer Straftat wird, hat oft lange mit den Folgen zu...[mehr erfahren]
Soziale Kompetenz fehlt online und in der Realität
Beleidigungen, Ausgrenzungen, Schädigungen über virtuelle Kanäle –...[mehr erfahren]
Ein Kopfschutz kann Verletzungen verhindern
Seit dem BGH-Urteil vom Juni 2014 gibt es keine Zweifel mehr: Einem...[mehr erfahren]