Archiv

< Blüten in Umlauf
20.10.2015

Achtung bei Halloween-Streichen!

© Azerca

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt

Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.



Weitere archivierte Kurznachrichten

15.06.2015

Genau mein Fall![mehr erfahren]

15.06.2015

Schutz von Grenzen wieder ernst nehmen[mehr erfahren]

02.06.2015

Neues Gesetz für alternative Streitbeilegung geplant[mehr erfahren]

18.05.2015

Aussteller, Vorträge, Diskussionen[mehr erfahren]

18.05.2015

Hungerpartner und gefährliche Challenges[mehr erfahren]

07.05.2015

Sicherer unterwegs[mehr erfahren]

07.05.2015

Bundesweite BZgA-Initiative zur frühen Suchtvorbeugung[mehr erfahren]

07.05.2015

„Wir dürfen uns nicht an Gewalt und Zerstörung gewöhnen“[mehr erfahren]

20.04.2015

Verbraucherzentrale startet Umfrage zu ausländischen Handytarifen[mehr erfahren]

20.04.2015

Auch Spracherkennungs-Software erhöht die Unfallgefahr[mehr erfahren]

20.04.2015

Rechnung an Vereine verhindert keine Gewalttaten[mehr erfahren]