Archiv
Achtung bei Halloween-Streichen!
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.
Weitere archivierte Kurznachrichten
In vielen Bundesländern gab es mehr Wohnungseinbrüche[mehr erfahren]
Hilfe bei exzessiver Mediennutzung von Jugendlichen [mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Die neuen Waffen- und Waffenregistergesetze
4.454 Mal wurde im Jahr 2020 in Deutschland mit einer Waffe im...[mehr erfahren]
Missbrauchte Kinder leiden ein leben lang
Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz, bei der sich die betroffene...[mehr erfahren]
Die Verriegelung ist dabei das A und O
Der Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fenstern ist häufig mit...[mehr erfahren]