Archiv
Achtung bei Halloween-Streichen!
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Bundesregierung verabschiedet Cyber-Sicherheitsstrategie[mehr erfahren]
UDV empfiehlt elektronische Abbiegeassistenten [mehr erfahren]
GdP befürwortet Aachener Vereinbarung[mehr erfahren]
Info-Portale bieten vielfältige Hilfsangebote[mehr erfahren]
GdP: Aktive Behinderung der Rettungskräfte nicht tolerieren[mehr erfahren]
„Schule gegen sexuelle Gewalt“[mehr erfahren]
Neue Plakatmotive „Weil Leben schön ist“ gehen an den Start[mehr erfahren]
Studie belegt: Autofahren mit Flip Flops ist gefährlich[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Eine Initiative für mehr Sicherheit in der Schule
Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr...[mehr erfahren]
Sicher mit KUNO und dem Sperr-Notruf
Kommen Kredit- oder EC-Karte abhanden, ist schnelles Handeln gefragt....[mehr erfahren]
Maßnahmen gegen Online-Attacken
Cybermobbing oder Cyberbullying, also das Schikanieren per E-Mail,...[mehr erfahren]