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01.03.2018

Auftrag gegen Bargeld

Korruption verursacht Schäden in Millionenhöhe


Korruption ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat

© Joachim Lechner, Adobe Stock

 

Die behördliche Baugenehmigung oder die Auftragsvergabe einer Firma im Gegenzug für teure Geschenke, Luxusreisen oder hohe Geldbeträge: Korruption findet in allen Bereichen statt – in der Wirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Institutionen und sogar in der Politik.

Der Schaden ist weiterhin hoch

Das Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamts (BKA) zeigt: 2016 wurden rund 6.500 Korruptionsstraftaten erfasst. Trotz sinkender Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr ist dadurch ein wirtschaftlicher Schaden von etwa 123 Millionen Euro entstanden. Der tatsächliche Schaden dürfte jedoch um ein Vielfaches höher sein. Denn das große Problem bei Korruptionsdelikten ist, dass der Großteil der Straftaten nie ans Tageslicht kommt. Fachleute gehen von einem Dunkelfeld von über 90 Prozent aus. Die Polizei ist daher auf die Hilfe von Hinweisgebern angewiesen. Nahezu jedes fünfte Ermittlungsverfahren, das 2016 in Deutschland wegen Korruptionsverdacht eingeleitet wurde, geht auf einen externen Hinweis zurück. Diese erfolgen sowohl offen, also unter Nennung des eigenen Namens, als auch anonym.

Anzeichen, die für Korruption im Rahmen einer Auftragsvergabe sprechen können:

  • unvollständige oder fehlerhafte Akten
  • wechselhafte und unübliche Entscheidungen
  • Entscheidungen ohne vorherige Prüfung
  • Verzicht auf Kontrollen und Reklamationen
  • Verzicht auf öffentliche Ausschreibung

Einrichtung von Hinweisgebersystemen

Die Polizei, die Behörden aber auch Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie Hinweise entgegennehmen können, beispielweise über:

  • Ansprechpartner in Firmen bzw. Verwaltungen
  • einen externen Vertrauensanwalt bzw. Ombudsmann
  • ein Bürgertelefon bzw. eine Hotline
  • ein webbasiertes Hinweisgebersystem

Fallbeispiel: Polizei Niedersachsen

Bei der Polizei Niedersachsen wurde bereits vor mehr als 10 Jahren ein webbasiertes Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses ist mit der Homepage der Polizei Niedersachsen verlinkt. Darüber sind seit 2008 rund 1.700 Hinweise eingegangen, die vom LKA Niedersachsen bearbeitet werden. Darüber können die Hinweisgeber vollständig anonym bleiben, wie Thomas Dombek von der Zentralstelle Korruption/Interne Ermittlungen beim LKA berichtet: „Wir haben technisch tatsächlich keine Möglichkeit, den Hinweisgeber zurückzuverfolgen.“ Geht eine Meldung ein, wird der Hinweisgeber belehrt, dass er sich durch bewusste Falschangaben strafbar machen kann. Zudem wird er darauf hingewiesen, keine Angaben zu machen, die Rückschlüsse auf seine Identität zulassen. Denn sobald die Polizei Anhaltspunkte hat, wer der Hinweisgeber ist, ist sie verpflichtet, ihn zu ermitteln. „Dann müssen wir die Person als Zeugen laden“, erklärt der Experte. Zudem kann der Hinweisgeber einen Postkasten einrichten, mit dem auch weiterhin eine anonyme Kommunikation mit der Polizei möglich ist. Dombek und sein Team erleben jedoch auch immer wieder, dass sich anonyme Hinweisgeber nach einiger Zeit bewusst dazu entscheiden, ihre Identität doch preiszugeben. „Wir haben immer wieder Fälle, bei denen uns jemand anonym wertvolle Informationen gegeben hat, aber sich nach einiger Zeit bereit erklärt, offen als Zeuge auszusagen.“

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